Bodenfunktionen

In § 2 Absatz 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) werden die Bodenfunktionen wie folgt definiert:

 

Der Boden erfüllt im Sinne dieses Gesetzes

1.  natürliche Funktionen als

  • Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen,
  • Bestandteil des Naturhaushaltes, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen,
  • Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers,

 

2.  Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie


3.  Nutzungsfunktionen als

  • Rohstofflagerstätte,
  • Fläche für Siedlung und Erholung,
  • Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung sowie
  • Standort für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung.