Stellenausschreibung Erhebungsbeauftragte

Grafik Zensus Erhebnugsbeauftragte Stellenausschreibung

Erhebungsbeauftragte (m/w/d) für den Zensus 2022

Der Zensus 2022 ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Diese Informationen bilden die Grundlage für Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Somit dienen sie unter anderem als Bemessungsgrundlage für EU-Fördergelder oder für die Bedarfsplanung von Kindergärten, Schulen und Altenheimen, auch für unseren Landkreis.

Zur Durchführung des Zensus 2022 sucht der Landkreis Aurich für den Zeitraum 16. Mai bis Ende Juli 2022 zuverlässige Erhebungsbeauftragte / Interviewer (m/w/d). Im Rahmen Ihrer Tätigkeit werden Sie für Haushaltebefragungen sowie für Befragungen in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften eingesetzt. Dazu wird Ihnen ein Arbeitsbezirk mit circa 100 zu erhebenden Personen im Landkreis Aurich zugeteilt.


Als Erhebungsbeauftragte (m/w/d) erwarten Sie folgende Aufgaben:

  • Teilnahme an einer halbtägigen Schulung

  • Vorbegehung der Anschriften und Einwerfen von Terminankündigungen

  • Persönliche Befragung zum angekündigten Termin

  • Übergabe von Zugangsdaten für die Möglichkeit der Online-Selbstauskunft an die auskunftspflichtigen Personen

  • Dokumentation der festgestellten Ergebnisse

  • Übermittlung der Erhebungsunterlagen zurück an die Erhebungsstelle 


Ihr Profil:

  • Volljährigkeit und Wohnsitz in Deutschland zum Zensusstichtag (15. Mai 2022)

  • Zuverlässigkeit in der Ausübung Ihrer Tätigkeit

  • Gewissenhafter Umgang mit vertraulichen Informationen

  • Verschwiegenheit

  • Sicheres und freundliches Auftreten

  • Sehr gute Deutschkenntnisse, idealerweise verfügen Sie über Fremdsprachenkenntnisse

  • Erreichbarkeit per E-Mail und Telefon

  • Sie sind mobil und idealerweise mit einem Pkw ausgestattet


Rahmenbedingungen:

  • Sie stehen im Zeitraum vom 16. Mai bis Ende Juli 2022 zur Verfügung. Zeitlich können Sie sich Ihre Tätigkeit flexibel einteilen. Somit können Sie die Befragungen beispielsweise auch nach Feierabend oder samstags durchführen.

  • Für die ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Sie eine attraktive Aufwandsentschädigung (steuer- und sozialversicherungsfrei). Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung von bis zu circa 700 € in der Haushaltebefragung. Diese setzt sich in der Haushaltebefragung zusammen aus einer Pauschale pro Anschrift in Höhe von 5,00 € und einem Betrag pro erfolgreichem Interview in Höhe von bis zu 7,50 € je befragte Person. Für jede befragte Gemeinschaftsunterkunft erhalten Sie bis zu 15,00 €.

  • Zum Schutze der beteiligten Personen ist bei der Durchführung der Interviews das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. Diese werden vom Landesamt für Statistik Niedersachsen für jeden Erhebungsbeauftragten (m/w/d) gestellt.

  • Um den Schutz der auskunftspflichtigen Personen zu gewährleisten und um mögliche Interessenskonflikte seitens der Erhebungsbeauftragten zu vermeiden, sind Beschäftigte aus sensiblen Bereichen der Verwaltung, wie z.B. dem Einwohnermeldeamt, Ordnungsamt, Standesamt, Steuerverwaltung, Ausländeramt, Sozialamt, Bauamt, Polizei, Bußgeldstelle, Jugendamt und Finanzamt von der Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte (m/w/d) ausgeschlossen.

     

Weitere Informationen über den Zensus finden Sie auf www.zensus2022.de.

Wir freuen uns über Ihre Interessensbekundung über das Bewerberformular Wir melden uns zeitnah bei Ihnen!

Für Rückfragen können Sie sich gern telefonisch unter 04941-16 1060 oder per E-Mail unter landkreis-aurich@zensus.niedersachsen.de an uns wenden.