Energiekosten

Unterstützung bei Heizkosten

Viele Bürgerinnen und Bürger geraten durch die extrem gestiegenen Preiseinsbesondere für Gas in finanzielle Not und können die Rechnungen der Energieversorger zum Teil nicht mehr bezahlen. Wenn Sie wissen möchten, ob Sie vielleicht einen Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung vom Jobcenter des Landkreises Aurich haben, auch als Ergänzung zu Lohn, Gehalt oder sonstigem Einkommen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Unter diesem Link finden sie einen Rechner, mit dem Sie ungefähr berechnen können, ob Sie vielleicht ergänzend Leistungen des Jobcenters des Landkreises Aurich bekommen können. Rufen Sie uns gerne an und lassen Sie sich von uns beraten. Nähere Informationen zur Antragstellung und Kontaktdaten finden Sie hier.

Auch wenn Sie nur aufgrund einer einmaligen Zahlungsverpflichtung, z.B. einer fälligen Heiz- oder Nebenkostenabrechnung, in eine finanzielle Not geraten, könnte ggf. ein kurzzeitiger Leistungsanspruch bestehen. Auch in diesem Fall nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Wichtig:

Der Antrag muss spätestens in dem Monat beim Jobcenter gestellt werden, in dem die Nachzahlung fällig ist. Ein formloser Antrag (auch telefonisch oder per Mail) ist zur Fristwahrung zunächst ausreichend.

Abrechnungen für Haushaltsstrom können leider nicht berücksichtigt werden.


Energie sparen im Haushalt

Im Haus oder in der Wohnung kann viel Energie eingespart werden - mit kleinen Maßnahmen und großer Wirkung. Heizungen und Durchlauferhitzer verbrauchen z.B. sehr viel Energie - weitere Energieschlucker im Haushalt sind Wäschetrockner, Kühl- und Gefrierschränke. Grundsätzlich gilt, dass die Einsparmöglichkeiten stark von der Gerätegattung abhängen. Auch der Standby-Modus vieler Geräte verbraucht hohe Mengen Energie. Hier gibt es also viele Möglichkeiten, Strom und Wärme einzusparen.

Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen hat dazu eine umfassende Internetseite aufgebaut, die viele wertvolle Hinweise und Einsparmöglichkeiten enthält.

 

 


Informationen zum Thema Wohngeld

Wohnraum ist gerade für Familien oft knapp und teuer. Deshalb gibt es schon seit mehr als 40 Jahren Wohngeld, das einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern bei der Finanzierung ihrer Wohnkosten helfen kann. Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieter) und Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümer) gewährt.


Informationen zum geplanten Heizkostenzuschuss:

Angesichts weiter stark gestiegener Energiepreise plant die Bundesregierung die Auszahlung eines zweiten einmaligen Heizkostenzuschusses an Wohngeldempfänger. Ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt vor. Personen, die in mindestens einem der Monate September 2022 bis Dezember 2022 Wohngeld beziehen oder bezogen haben, erhalten den zweiten Heizkostenzuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Haushaltsgröße.

Sofern Sie bereits Wohngeld beziehen und der Bewilligungszeitraum einen der Monate von September 2022 bis Dezember 2022 umfasst, ist von Ihnen nichts weiter zu veranlassen. Der Heizkostenzuschuss wird automatisch ausgezahlt. Ein gesonderter Antrag für den Heizkostenzuschuss ist nicht erforderlich. Der genaue Auszahlungstermin steht aber noch nicht fest.

Angesichts der Vielzahl der aktuell eingehenden Anfragen und Anträgen bei der Wohngeldstelle bitten wir von weiteren Rückfragen zum geplanten Heizkostenzuschuss abzusehen.


Wohngeldreform 2023:

Die Bundesregierung plant eine umfassende Wohngeldreform zum 01.01.2023. Demnach sollen mehr Menschen als bisher Anspruch auf Wohngeld haben. Der Gesetzesentwurf sieht zudem die Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente sowie einer Klimakomponente vor. Die Einzelheiten der Reform stehen aber noch nicht endgültig fest.

Angesicht der Vielzahl der aktuell eingehenden Anfragen und Anträgen bei der Wohngestelle und da das Gesetz noch nicht verabschiedet ist, bitten wir von weiteren Rückfragen zur geplanten Wohngeldreform abzusehen.