Fördermöglichkeiten

Es existieren verschiedene Förderungsmöglichkeiten, die für Sie als Arbeitgeber bei der Beschäftigung von bisherigen Empfängern von Arbeitslosengeld II interessant sein könnten

Eingliederungszuschüsse

Arbeitgeber können Eingliederungszuschüsse erhalten, wenn sie Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen einstellen, die in der Person des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen liegen und die Vermittlung dadurch erschweren.
Höhe und Dauer der Förderung richten sich nach dem Umfang der Minderleistung des Arbeitnehmers und den jeweiligen Eingliederungserfordernissen.
Der Anteil des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag wird pauschal mit 20 Prozent des Arbeitsentgelts in die Berechnung des Zuschusses einbezogen. Arbeitsentgelt, das einmal gezahlt wird, kann nicht berücksichtigt werden (z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld).