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Schwangerschaftskonfliktberatung

Die gesetzlich vorgeschriebene Beratung vor Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches umfasst folgende Bereiche:

  • Beratungsgespräch zum Schwangerschaftskonflikt
  • Ausstellen der Beratungsbescheinigung
  • Information zu Möglichkeiten der Schwangerschaftsverhütung
  • Nachbetreuung nach Schwangerschaftsabbruch
  • Allgemeine sexualpädogogische Gruppenprävention Jugendlicher zur Verhinderung von Schwangerschaftsabbrüchen

 
Termine bitte nur nach telefonischer Absprache!

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

§ 219 Strafgesetzbuch

§ 7 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)