Welche Hilfen gibt es für Kinder?

Ambulanz

Störungsspezifische Sprachtherapie in Form von Einzel- oder Gruppenbehandlung. Bei allen Sprach- und Sprechstörungen, die zu den  Sprachentwicklungsstörungen gerechnet werden, sollte diese Therapie nach 20 - 50 Sitzungen abgeschlossen sein.

Teilstationäre Behandlung (Sprachheilkindergarten)

Ganzheitliche Betreuung, Förderung und Behandlung von wesentlich Sprachbehinderten Kindern, für die eine ambulante Sprachheilbehandlung nicht ausreicht. Interdisziplinärer Behandlungsansatz: intensive Sprachtherapie in Verbindung mit vielfältigen, therapeutischen und pädagogischen Angeboten.

Stationäre Sprachheilbehandlung (Stationäre Sprachheileinrichtung)

Ganzheitliche Behandlung, Förderung und Betreuung von wesentlich Sprachbehinderten Kindern und Jugendlichen, wenn eine ambulante Behandlung ohne Erfolg geblieben ist oder von vornherein feststeht, dass nur durch eine stationäre Sprachheilbehandlung eine Heilung, Besserung oder die Verhütung einer Verschlimmerung erreicht werden kann. Mehrdimensionaler Behandlungsansatz mit unterschiedlichen therapeutischen und pädagogischen Angeboten, bei denen die Sprachtherapie im Mittelpunkt steht.

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten für die ambulante Sprachtherapie bei Kindern übernehmen die Krankenkassen. Über teilstationäre ebenso wie über die stationäre Sprachheilbehandlung liegen Vereinbarungen über Kostenteilungen zwischen den Krankenkassen und dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe vor. Die Familien der betroffenen Kinder werden an den Behandlungskosten nicht beteiligt.

Wege zu professionellen Hilfen

Für das einzelne betroffene Kind und seine Eltern ist es von großer Bedeutung, dass notwendige Hilfen rechtzeitig in Anspruch genommen werden. Hierfür tragen die verschiedenen Tageseinrichtungen für Kinder eine große Verantwortung. In Zweifelsfällen wird es immer richtig sein, dass sich Eltern professioneller Hilfe bedienen. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Tageseinrichtungen wird es wichtig sein, Eltern fachgerechte Unterstützung geben zu können.

  • Erste Hilfestellungen leisten zumeist Hausärzte, Kinderärzte und HNO-Ärzte, obwohl die ambulante Sprachtherapie als Heilmittel einer Verordnung durch einen Kassenarzt bedarf, der über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Sprachtherapie verfügt und die erforderliche differenzierte Diagnostik vornehmen kann. Mit einer ersten sprachtherapeutischen Verordnung ist in der Regel zugleich auch eine für Kinder und Eltern gleichermaßen wichtige logopädische Überprüfung und Beratung verbunden.
  • Der Fachberater für Hör- und Sprachgeschädigte hält als Mitarbeiter des Landesärztlichen Dienstes am örtlichen Gesundheitsamt regelmäßig Sprechtage ab. Als Gehörlosen-, Schwerhörigen- und Sprachheillehrer begutachtet er Kinder, die von ihren Eltern selbst vorgestellt werden. Unter Berücksichtigung auch ärztlicher Gutachten schlägt er therapeutische Maßnahmen vor. Für die Einleitung einer teilstationären oder einer stationären Sprachheilbehandlung ist sein Gutachten von ausschlaggebender Bedeutung.