Fachberatung für Hör- und Sprachgeschädigte im landesärztlichen Dienst

Beim Amt für Gesundheitswesen werden regelmäßig Termine zur Beratung bei Hör- oder Sprachproblemen durch Fachberater für Hör- und Sprachgeschädigte des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familieangeboten.

  • Frühe Erkennung von Hör- und Sprachstörungen
  • Frühs Eingreifen 
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit: Gesundheitsamt, Arztpraxen, Eltern etc.
  • Ganzheitliche Sichtweise: Sprache, Wahrnehmung, Motorik, Sozialkompetenz etc.
  • Beratung und Aufklärung

Ziel:

Die Aufgaben und Tätigkeiten der Niedersächsischen Fachberater für Hör- und Sprachgeschädigte bestehen darin, Behinderungen bei hörgeschädigten und sprachgestörten Menschen zu verhüten, zu mildern oder zu beseitigen, mit dem Ziel, die betroffenen Menschen in die Gesellschaft einzugliedern (Gemäß § 62 SGB IX).

Aufgaben:

  • Sprechtage im Gesundheitsamt
  • Begutachtung und Empfehlungen
  • Beratung der Betroffenen bzw. deren Eltern
  • Zusammenarbeit mit Fachkräften anderer Disziplinen (Medizin, Logopädie, Frühförderung, Pädagogik etc.)
  • Öffentlichkeitsarbeit

Entscheidungsmöglichkeiten:

  • Allgemeine Beratung (ohne Maßnahmen)
  • Empfehlung für weitere Untersuchungen (HNO, Kinderzentrum, Pädoaudiologische Beratungsstelle o. ä.
  • Empfehlung ambulanter Maßnahmen (z. B. Sprachtherapie, Frühförderung o. ä.)
  • Einweisung in teilstationäre Sprachheilbehandlungen (Sprachheilkindergärten und Kindergärten für Hörgeschädigte)
  • Einweisung in stationäre Sprachheilbehandlungen (Sprachheilzentren oder Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte)
  • Empfehlungen für andere Maßnahmen ( z. B. stationäre Intensivmaßnahmen in der Rehabilitationsklinik Werscherberg als Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation)

Beratung und orientierende Diagnostik werden auch geleistet bei schulischen Fragen im Zusammenhang mit dem Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben.

Die Vorstellung im Gesundheitsamt erfolgt auf Initiative der Eltern, ärztlicher oder sprachtherapeutischer Praxen, Kindergärten, Frühförderstellen oder den Ärztinnen und Ärzten im Gesundheitsamt. Aber auch Jugend- oder Sozialämter, Schulen oder Kliniken vermitteln Kontakte zu den Fachberatern.

Die Beratung ist kostenfrei. Eine ärztliche Verordnung oder Überweisung ist nicht erforderlich. Terminabsprache für den Sprechtag zur Hör- und Sprachheilberatung  im Gesundheitsamt.

 

Weitere Informationen:

Fachberatung für Hör- und Sprachgeschädigte

Informationsmaterial & Links