Früherkennung von Sehstörungen

Schau mir in die Augen, Kleines

Sehen und gesehen werden: etwa 80 Prozent all unserer Informationen werden über die Augen aufgenommen. Die Sehleistung und die Entwicklung des Sehvermögens sind daher gerade bei Kindern von größter Wichtigkeit.

Viele Erkrankungen können das normale Sehvermögen beeinträchtigen. Damit sich eine Sehschwäche gar nicht erst festigt, kommt es vor allem auf die rechtzeitige Erkennung möglicher oder bereits bestehender Störungen an. Da Kleinkinder selbst nicht merken, wenn sie schlecht sehen, müssen Kinderarzt und Eltern durch genaues Beobachten dazu beitragen, dass Sehstörungen frühzeitig erkannt und behandelt werden, weil dann die Behandlung die besten Erfolge zeigt.

Im Kindesalter werden daher drei Untersuchungen empfohlen:

Die erste sollte direkt nach der Geburt stattfinden, um die freie Durchsichtigkeit von Hornhaut, Linse und Glaskörper sicherzustellen. Der Sehsinn ist bei Neugeborenen noch extrem unterentwickelt. Erst nach und nach lernt das Kind, Bilder gezielt scharf wahrzunehmen, Bewegungen zu folgen und räumlich zu sehen. Insbesondere bei Frühgeborenen und Kindern mit Entwicklungsrückstand ist eine zusätzliche Untersuchung auf eine Sehschwäche im Alter zwischen sechs und zwölf Monaten ratsam.

Die zweite Untersuchung mit etwa einem Jahr dient unter anderem der Kontrolle eines etwaigen "Silberblickes".

Im Alter von 22 bis 26 Monaten sollte das Kind noch einmal untersucht werden. Das gilt auch für Kinder ohne Anzeichen einer Sehstörung.

Gerade Störungen, die in den ersten Lebensjahren eines Kindes auftreten, zum Beispiel eine vererbte Weitsichtigkeit oder Fehler an den Augenmuskeln, müssen behandelt werden. Das Gleiche gilt, wenn in der Familie Hornhautverkrümmung, Kurz- oder Weitsichtigkeit oder Schielen häufig vorkommen.

Ein Tipp für Eltern: Schon leichtes Schielen, Blendempfindlichkeit, nahes Herangehen an Spielsachen, Augenreiben, häufiges Stolpern oder Kopfschmerzen können Anzeichen für einen Sehfehler sein. In diesen Fällen sollte vorsichtshalber ein Augenarzt aufgesucht werden. Bei Auffälligkeiten wie Augenzittern, Hornhauttrübungen, grauweißlichen Pupillen, großen lichtscheuen Augen oder bei Lidveränderungen ist eine sofortige Untersuchung dringend nötig.

In der folgenden Tabelle werden Auffälligkeiten aufgelistet, bei denen Sie unbedingt einen Arzt bzw. Augenarzt aufsuchen sollten:

1. Lebensjahr

  • Wenn es am Ende des 1. Monats beim an- und ausknipsen einer Taschenlampe neben seinem Köpfchen keine neugierige ruckartige Augenbewegung hin zum Licht macht;  
  • Wenn die Augen auch ohne Weinen öfter tränen;  
  • Wenn seine Pupillen grau-weißlich aussehen;  
  • Wenn es am Ende des 4. Monats einen bunten Gegenstand (Kinderrassel, Kuscheltier o. ä.), den Sie vor seinen Augen hin- und her bewegen, nicht beachtet;  
  • Wenn es ständig schielt;  
  • Wenn es ab dem 6. Monat an vorgehaltenen Gegenständen noch vorbei greift;  
  • Wenn es auffallend große Augen und gleichzeitig Scheu vor hellem Licht hat;  
  • Wenn es sein Köpfchen zwanghaft schief hält.

Ab dem 2. Lebensjahr  

  • Wenn es gelegentlich schielt;  
  • Wenn es oft die Augen zusammenkneift;  
  • Wenn es häufig die Augen reibt;  
  • Wenn es oft über Kopfschmerzen klagt;  
  • Wenn es große Schwierigkeiten beim Ballfangen hat;  
  • Wenn es stets zu dicht vor dem Fernseher sitzt;  
  • Wenn es häufig falsch von der Wandtafel abschreibt;  
  • Wenn es im Heft unter oder über die Linie schreibt;  
  • Wenn es ständig mit der "Nase" schreibt und liest.

Augenuntersuchungen bzw. Sehtests werden vom Arzt bei den Vorsorgeuntersuchungen U 2  bis U 9 durchgeführt und bei den Schuleingangsuntersuchungen durch das Gesundheitsamt.

 

Quelle auszugsweise:
Deutsches Grünes Kreuz e.V.