Schuleingangsuntersuchung

In Niedersachsen werden alle Kinder vor der Einschulung im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung hinsichtlich ihres Entwicklungs- und Gesundheitszustandes ärztlich untersucht. Dabei werden schulrelevante Stärken und Schwächen des Kindes ermittelt, die Eltern beraten und ggf. Fördermaßnahmen für das Kind empfohlen. Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist für die Kinder Pflicht.

Das Ziel der Schuleingangsuntersuchung ist, jedem Kind gerecht zu werden, ihm einen guten Start in der Schule zu ermöglichen und damit möglichst viele Zukunftschancen zu sichern.

Die rechtliche Grundlage für die Schuleingangsuntersuchung ist für Niedersachsen in § 5 Absatz 2 des Niedersächsischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD) sowie § 56 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) zu finden.

 

Alle Kinder, die zum 1. Oktober das 6. Lebensjahr vollenden, werden schulpflichtig und im kommenden Schuljahr eingeschult. Für Kinder die im Juli, August oder September geboren sind, kann auf Wunsch der Eltern die Schulpflicht um ein Jahr verschoben werden. Die Schuleingangsuntersuchung findet aber zum ursprünglichen Zeitpunkt statt.

Das Aussondern und Zurückstellen "schulunreifer" Kinder gehört der Vergangenheit an; heute geht es um die zeitgerechte Begleitung aller Kinder in die ihnen gemäße Form der schulischen Betreuung und Förderung, gleich ob in Regelunterricht, Inklusionsmodell, Schuleingangsstufe, integrierter Schulbeginn oder primäre sonderpädagogische Förderung.  

Die Schuleingangsuntersuchung unterscheidet sich in ihren Inhalten und in der Gewichtung der Ziele ganz wesentlich von den beim niedergelassenen Kassenarzt durchzuführenden Früherkennungsuntersuchungen U8 und U9 - ungeachtet der einen oder anderen Parallele und einer zeitlichen Nähe.

Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und in eine Gesundheitskartei übernommen, die das Kind während seines weiteren Schullebens begleiten wird.

Da die Schuleingangsuntersuchung einen gesamten Jahrgang von Kindern vollständig erfasst, gibt sie Aufschluss über den Gesundheitszustand und die gesundheitliche Versorgung unserer Kinder. Sie ermöglicht durch örtliche und landesweite Auswertung und Vergleiche die Feststellung bestimmter Krankheitshäufungen ebenso, wie die Erkennung von Unterschieden in der Versorgung und von Versorgungslücken. Ziel ist es, den Ursachen nachzugehen und diese, wenn möglich, zu beseitigen. Die Auswertungen erfolgen Computer gestützt, in anonymisierter Form, d. h. ohne Angaben, die Rückschlüsse auf die Eltern oder das Kind zulassen. Für die landesweite Auswertung werden die anonymisierten Daten an das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) weitergegeben. Alle Ergebnisse werden ausschließlich nach Gruppen zusammengefasst dargestellt.

 

Welches sind die Elemente der Schuleingangsuntersuchung?

  • Sehfähigkeit: Sehschärfeprüfung mittels LEA Test in der Ferne und in der Nähe (wichtig wegen der kindlichen Übersichtigkeit) Prüfung des räumlichen Sehvermögens und der Farbunterscheidung (unter Jungen sind Farbschwäche oder Farbenblindheit nicht selten) Ausschluss von Schielen und Schwachsichtigkeit

  • Hörfähigkeit: Prüfung mittels Kopfhörer-Testgerät (Screening-Audiometer)

  • Entwicklungsüberprüfung mit dem sozialpädiatrischen Entwicklungsscreening für Schuleingangsuntersuchungen- SOPESS in den Bereichen

    • Sprechen und Sprache
    • Visuelles Wahrnehmen und Schlussfolgern
    • Aufmerksamkeit
    • Zahlen-und Mengenvorwissen
    • Bewegungsentwicklung: einschließlich Koordination, Fein- und Grobmotorik, Schreibmotorik
  • Wachstum und körperliche Entwicklung: Körperkonstitution, Größe, Gewicht

  • Körperliche Untersuchung: zur Krankheitsfrüherkennung der wichtigen Organsysteme: Rücken, Haltungs- und Bewegungsapparat, Haut, Mund-Hals-Nase-Ohren

  • Durchsicht des Impfbuches und Hinweis auf erforderliche Schutzimpfungen nach den Impfempfehlungen der STIKO

    Medizinische Befunde oder Verdachtsmomente teilen wir den Eltern unmittelbar mit, damit sie die Abklärung und Behandlungen unverzüglich in die Wege leiten können.

    Darüber hinaus beraten wir die Eltern zu den individuellen kindergesundheitlichen Gesichtspunkten, soweit sie für den Schulbeginn bedeutsam sind.

    Bei besonderen Problemen, etwa im Zusammenhang mit chronischer Krankheit oder Behinderung, stimmen wir uns - in Absprache mit den Eltern - mit dem behandelnden Kinderarzt, der Klinik, der Kindertagesstätte oder der Frühförderstelle ab. Wenn es dann notwendig ist, leiten wir - ebenfalls mit elterlicher Einverständnis - für die aufnehmende Schule wichtigen Informationen weiter.

    Im Anschluss an die Untersuchungen teilen wir die schulrelevanten Ergebnisse der aufnehmenden Schule schriftlich mit. In Absprache mit den Schulen findet eine abschließende Besprechung mit der/dem Schulleiter-in statt.