Impfnachweis Kita

Impfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten vorbeugenden Gesundheitsmaßnahmen. Sie können vor Infektionskrankheiten schützen, für die es auch heute oft keine wirksame Behandlung gibt. Im Säuglings- und Kleinkindalter wird der Impfschutz durch eine sogenannte Grundimmunisierung aufgebaut. Gute Informationen zu den empfohlenen Schutzimpfungen finden Sie unter: 

https://www.nlga.niedersachsen.de/infektionsschutz/schutzimpfungen/schutzimpfungen-19383.html

Vor der Aufnahme eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung ist die Überprüfung des Impfschutzes besonders wichtig. Daher wurde im Infektionsschutzgesetz folgendes geregelt:

 „Bei der Erstaufnahme in eine Kindertageseinrichtung haben die Personensorgeberechtigten gegenüber dieser einen schriftlichen Nachweis darüber zu erbringen, dass zeitnah vor der Aufnahme eine ärztliche Beratung in Bezug auf einen vollständigen, altersgemäßen, nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ausreichenden Impfschutz des Kindes erfolgt ist. Wenn der Nachweis nicht erbracht wird, benachrichtigt die Leitung der Kindertageseinrichtung das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk sich die Einrichtung befindet, und übermittelt dem Gesundheitsamt personenbezogene Angaben.

Die Beratung kann durch

  • eine Bescheinigung eines Arztes (Kinderarzt/Hausarzt) oder
  • die Vorlage eines Impfausweises  mit dokumentierter Impfung in den letzten 6 Monaten oder
  • die Vorlage eines Vorsorgeheftes mit dokumentierter Vorsorgeuntersuchung in den letzten 6 Monaten

nachgewiesen werden.

Die Bescheinigung oder den Impfausweis oder das Vorsorgeheft legen Sie im Kindergarten vor.