Tuberkulose-Fürsorge

Tuberkulose-Fürsorge

Die Tuberkulosefürsorge untersteht als Sachgebiet dem Bereich Infektionsschutz & Hygiene im Amt für Gesundheitswesen.

Die Tuberkulose ist eine Infektionskrankheit, die durch Tuberkulosebakterien hervorgerufen wird, die am häufigsten die Lunge befällt, aber auch andere Organe befallen kann. Ein an offener Tuberkulose (ansteckungsfähige TB) erkrankter Mensch kann beim Sprechen, Husten, Niesen mit dem Ausatmungsstrom feinste Tröpfchen und Tuberkulosebakterien in seine Umgebung abgeben und so die Krankheit übertragen. Die Tuberkulose ist keine leicht übertragbare Erkrankung, die Ansteckungsfähigkeit ist abhängig von Dauer und Intensität des Kontaktes sowie die ausgeschiedene Bakterienlast, eine Ansteckung führt nicht unwillkürlich auch zur Erkrankung. Eine unkomplizierte Tuberkulose ist gut mit Medikamenten behandelbar. Die Erkrankung Tuberkulose muss nach dem Infektionsschutzgesetz an das Amt für Gesundheitswesen gemeldet werden. Das Amt für Gesundheitswesen ermittelt alle Personen, die unmittelbaren Kontakt zu dem Erkrankten (Index) hatten. Diese Kontaktpersonen müssen sich auf eine eventuelle Ansteckung mit Tuberkulose untersuchen lassen (Umgebungsuntersuchung).                                                                                             

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes stehen auch unabhängig einer Erkrankung für Fragen zur Erkrankung an Tuberkulose oder der Infektionsverhütung zur Verfügung