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Schulentwicklungsplanung

Die Schulentwicklungsplanung war bis zum Jahr 2009 gesetzlich in § 26 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) geregelt. Die Landkreise und kreisfreien Städte stellten danach für ihr Gebiet Schulentwicklungspläne in einem aufwändigen Verfahren unter Berücksichtigung der umfangreichen gesetzlichen Vorgaben auf.

Mit dem Ziel, Kommunen von landesrechtlichen Regelungen zu entlasten und damit neue kommunale Handlungsspielräume zu schaffen, wurde 2009 das Niedersächsische Gesetz zur landesweiten Umsetzung der mit dem Modellkommunen-Gesetz erprobten Erweiterung kommunaler Handlungsspielräume (NEKHG) verabschiedet. Im Zuge dieses Gesetzes wurde § 26 NSchG aufgehoben, womit die Verpflichtung zu einer Schulentwicklungsplanung der Kreise und kreisfreien Städte entfiel. Gleichwohl bleibt die Zielsetzung bestehen, im Land Niedersachsen ein regional ausgeglichenes, bedarfsgerechtes und leistungsfähiges Bildungsangebot vorzuhalten (siehe auch § 106 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 NSchG).

Dieses Ziel verfolgt der Landkreis Aurich derzeit mit Hilfe der Projektgruppe biregio aus Bonn, die mit der Erstellung eines Gutachtens zur Schulentwicklungsplanung beauftragt wurde. Erste Ergebnisse der Projektgruppe für den Bereich der allgemeinbildenden Sekundarschulen wurden am 04.06.2014 der Öffentlichkeit vorgestellt, bevor es am 09.07.2014 auch um erste konkrete Handlungsempfehlungen ging. Die vorgestellten Inhalte können Sie hier abrufen. Auf einer Klausurtagung am 14./15. Oktober auf Norderney mit Vertretern aus Politik und Verwaltung des Landkreises und der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden wurden die Ergebnisse zum Primarbereich sowie zu den Sekundarbereichen der allgemeinbildenden Schulen weiter besprochen. Im Anschluss wurden am 17.11.2014 die Ergebnisse für den Primarbereich öffentlich vorgestellt. Nach Diskussion im Schulausschuss am 09.12.2014 beschloss der Kreistag des Landkreises Aurich am 18.12.2014 den ersten Teil des Schulgutachtens der Firma biregio (Allgemeinbildende Schulen) als Schulentwicklungsplan für den Landkreis Aurich mit den nebenstehenden Maßgaben. Der Bereich der berufsbildenden Schulen wird sich in einem zweiten Teil anschließen. Auch hier liegt die Entscheidung letztlich beim Auricher Kreistag.

Siehe auch: Schulentwicklungsplanung

 

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Verordnung zur Schulentwicklungsplanung (VO-SEP)

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