Schulentwicklungsplanung

Die Schulentwicklungsplanung ist gesetzlich geregelt im § 26 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG). Danach ist der Schulentwicklungsplan Grundlage für die Entwicklung eines regional ausgeglichenen Bildungsangebotes im Lande  und bildet den Planungsrahmen für einen langfristig zweckentsprechenden Schulbau. Dabei sind die Ziele der Raumordnung und Landesplanung zu beachten.

Der Landkreis Aurich stellt den Schulentwicklungsplan für sein Gebiet auf. In ihm werden der mittelfristige und langfristige Schulbedarf sowie die Schulstandorte ausgewiesen. Für jeden Schulstandort wird angegeben, welche Bildungsangebote dort vorhanden sind und für welche räumlichen Bereiche (Einzugsbereiche) sie gelten sollen.

Der Schulentwicklungsplan wird im Benehmen mit den Gemeinden und Samtgemeinden und den übrigen Trägern öffentlicher Schulen des Gebietes aufgestellt. Schulen in freier Trägerschaft und Tagesbildungsstätten sind in den Schulentwicklungsplan aufzunehmen. Der Plan ist mit den benachbarten Landkreisen und kreisfreien Städten abzustimmen.

Der Schulentwicklungsplan ist fort zu schreiben, soweit Veränderungen der tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen es erfordern. Laut Verordnung zur Schulentwicklungsplanung ist der nächste Termin zur Fortschreibung der 01.01.2007.Das Niedersächsische Kultusministerium hat jedoch den Termin zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung auf den 01.01.2009 verschoben.

Hintergrund für diese Terminänderung ist, dass das Land Niedersachsen in einigen Modellkommunen die Erweiterung kommunaler Handlungsspielräume erprobt. In diesem Modellversuch werden bestimmte Gesetze verändert oder nicht angewendet.  Dazu zählt unter anderem auch die Aufstellung und Fortschreibung der Schulentwicklungspläne nach § 26 NSchG, da die Schulentwicklungsplanung ist ein sehr aufwändiges Verfahren ist. Sie erfordert umfangreiche Erhebungen zu den Strukturdaten und künftigen Schülerzahlen im Planungsgebiet. Ferner sind alle kreisangehörigen Gemeinden, Schul- und Elternvertreter sowie andere Behörden und Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Nach Ablauf dieses Modellversuches zum 31.12.2008 sollen die Ergebnisse des Modellversuches zeigen, bei welchen Themen und Handlungsfeldern eine Übertragung auf das gesamte Land möglich und sinnvoll ist.

Festzustellen ist, dass alle strukturellen Änderungen der vergangenen Jahre -selbst die Schulreform mit der Auflösung der Orientierungsstufen- ohne einen gültigen Schulentwicklungsplan erfolgt sind. Dabei wurden selbstverständlich die jeweils benötigten Daten eingeholt und bewertet -jedoch immer nur auf einen ausgewählten Bereich-. Es bleibt zu hoffen, dass sich diese Handlungsweise auch für zukünftige Vorhaben durchsetzt.

 

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