Biogasanlagen

Biogasanlagen sind vom Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung zuzulassen, wenn neben nachwachsenden Rohstoffen wie z.B. Mais- oder Grassilage auch Gülle oder andere tierische Nebenprodukte eingesetzt werden. Die Zulassung richtet sich nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 "mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte".

 

Die Beteiligung des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung erfolgt automatisch im Rahmen der beim Gewerbeaufsichtsamt bzw. dem Bauamt anhängigen Verfahren.