Führerscheinstelle

Die Führerscheinstelle kümmert sich um alle Belange rund um das Thema Führerschein. So werden hier Fahrerlaubnisse erteilt, getauscht, ersetzt, verlängert, versagt oder auch entzogen. Auf Antrag kümmern wir uns um die Erteilung, den Umtausch, die Ersatzausstellung oder die Verlängerung Ihres Führerscheins.

Eine weitere Aufgabe ist, die Anordnung von notwendig gewordenen Maßnahmen im Rahmen des Punktesystems oder der Probezeit. Dazu gehört auch die Fahreignungsprüfung.

Eine weitere Aufgabe der Führerscheinstelle ist die Überwachung der Fahrschulen im Kreisgebiet.


Aktuell nur mit Online-Termin!

Ein Besuch in der Führerscheinstelle ist grundsätzlich nur mit einem gebuchten Termin möglich. Bitte nutzen Sie für die Buchung unseren nachstehenden Online-Service. Dort finden Sie auch eine aktuelle Übersicht aller verfügbaren Termine.

Hinweis: Bezahlung derzeit ausschließlich mit EC-Karte möglich.

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Wiederteilung/Neuerteilung nach Entzug oder Verzicht der Fahrerlaubnis

Bevor Sie einen persönlichen Termin vereinbaren können, ist es notwendig, dass wir überprüfen, welche Unterlagen Sie beibringen müssen. Sofern Sie die Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis wünschen, senden Sie uns eine E-Mail mit Ihren Personalien und Kontaktdaten an stva@landkreis-aurich.de zu. Im Anschluss erhalten Sie weitere Informationen zum Verfahren.



Karteikartenabschrift

Nach einem Wohnortwechsel verlangt die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde oft eine sogenannte Karteikartenabschrift. Eine Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat und gibt Auskunft über Ihre Fahrerlaubnisdaten.

Die Ausstellung einer Karteikartenabschrift ist gebührenfrei, wenn Sie diese selbst anfordern, und kann schriftlich oder telefonisch angefordert werden.

Wir senden gerne Ihre persönliche Karteikartenabschrift an die Führerscheinstelle Ihres aktuellen Wohnortes. Hierzu benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:

1.       Name, Vorname, ggf. Geburtsname

2.       Geburtsdatum

3.       Ausstellungsdatum/Listen-Nr. des Führerscheins (soweit bekannt)

4.       Neue Anschrift

5.       Anschrift der neuen Führerscheinstelle

Wir werden die Karteikartenabschrift dann unverzüglich erstellen und an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde übersenden.