Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene
Truppmannausbildung Teil 1, der Lehrgang „Sprechfunker“ soll vor dem Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ abgeschlossen sein.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz.

Die Lehrgangsdauer beträgt mindestens 25 Stunden, der Atemschutzgeräteträgerlehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Kreisebene durchgeführt.