Fragen und Antworten zur Gesundheitsversorgung

Das Norder Krankenhaus soll in ein Regionales Gesundheitszentrum umgewandelt werden. Diese Entscheidung wurde vor dem Hintergrund des gravierenden Fachkräftemangels im medizinischen und pflegerischen Bereich getroffen, um auch weiterhin ein relevantes medizinisches Angebot am Standort Norden zu sichern.

Als Kreisverwaltung wollen wir Antworten zur geplanten Umwandlung geben. Hierzu haben wir diese Seite eingerichtet, über die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, alle Fragen zu stellen, die sie rund um das Thema beschäftigen. „Auf diese Weise will der Landkreis informieren, aber auch zur Versachlichung der Diskussion beitragen“, macht Landrat Olaf Meinen deutlich.

Über das nachstehende Formular können Sie uns Ihre Fragen übermitteln. Anschließend werden die gesammelten Fragen zusammengefasst und mit den entsprechenden Antworten auf dieser Internetseite und unseren Social-Media-Kanälen veröffentlicht. 


FAQs

Regionale Gesundheitszentren sollen eine neue Form der medizinischen Versorgung ermöglichen. Ein RGZ kann die lokale Gesundheitsversorgung sicherstellen, wo ein Krankenhaus nicht oder nicht mehr besteht. Das bietet gerade für ländliche Regionen neue Chancen.

Dort werden verschiedene Komponenten der ambulanten und stationären gesundheitlichen Versorgung zentralisiert und stehen den Bürgerinnen und Bürgern an einem Standort zur Verfügung. Patientinnen und Patienten können hier von einem Facharzt ambulant behandelt werden. Sofern es medizinisch notwendig ist, können Patientinnen und Patienten über Nacht bzw. für einige Tage stationär versorgt werden. Auch kleine Operationen wie z. B. ein einfacher Armbruch oder eine Blinddarmentzündung könnten dort versorgt werden. Durch Erweiterung von Angeboten beispielsweise im Bereich der Kurzzeitpflege, Physiotherapie oder Integration einer Sozialstation kann auf die Bedarfe in bestimmten Regionen - etwa mit älterer Bevölkerung - individuell eingegangen werden. Das hängt immer von den Gegebenheiten und den individuellen Standortfaktoren ab. Ziel ist es, jeweils maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Mit den Regionalen Gesundheitszentren wird ein Angebot geschaffen, das die Patientinnen und Patienten aus einer Hand sektorenübergreifend versorgt und damit Vorteile gegenüber einer rein stationären Versorgung bietet.

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung www.ms.niedersachsen.de/startseite/uber_uns/presse/presseinformationen/erstes-regionales-gesundheitszentrum-niedersachsens-offnet-221132.html 

Mitte April wurde bekanntgegeben, dass der UEK-Standort Norden in ein RGZ umgewandelt werden soll. Im Zuge dessen ist auch das geplante Leistungsspektrum öffentlich kommuniziert worden:

Das Konzept des Regionalen Gesundheitszentrums am Standort Norden sieht unverändert den Betrieb der Psychiatrie vor. Alle Angebote der Psychiatrie bleiben erhalten, so zum Beispiel die stationäre, nicht-intensivmedizinische Entgiftung. Im Zentrum der somatischen Versorgung wird eine Notfallversorgungseinheit stehen, die wie bisher schwerpunktmäßig die unzureichende ambulante Notfallversorgungslinie in der Region stärkt. Eine Rund-um-die-Uhr-Notfallversorgung ist bei den gegebenen Kapazitäten nicht aufrechtzuerhalten. Zugleich wird eine internistische Kurzliegerstation mit 25 Betten etabliert, die durch Zuweisungen von lokalen Niedergelassenen über den verantwortlichen Arzt belegt werden kann. In diesen Betten werden auch weiterhin die etablierten Leistungen der Palliativmedizin sowie der Schmerztherapie erbracht. Darüber hinaus wird angestrebt, ein ambulantes OP-Zentrum zu betreiben, in dem auch die chirurgischen Kollegen aus Emden und Aurich ihre Patienten behandeln werden. Die aktuelle Gesetzeslage sieht eine deutliche Ambulantisierung vor. Dem resultierenden Mehrbedarf für ambulante OP-Ressourcen kann durch ein solches Zentrum Rechnung getragen werden. 

Die Umwandlung des medizinischen Angebots der UEK Norden hat am 01.07.2023 begonnen. Der Standort wird wie bisher von der der Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden mbH als Krankenhaus betrieben.

Im RGZ werden für die medizinische Versorgung weiterhin Ärzte und Pflegefachkräfte tätig sein, die auch bislang Leistungsträger waren. Die Reduzierung der Bettenzahl und der Öffnungszeiten ermöglicht den Einsatz von lediglich Teilen des angestammten Klinikpersonals. Das Krankenhaus Norden wird weiterhin ein Krankenhaus sein mit den entsprechenden Vergütungsregeln gemäß SGB 5. Die Organisation der Notarztstützpunkte erfolgt durch den Landkreis. Deren räumliche Zuordnung ist durch gesetzliche Vorgaben geregelt. Zur Einhaltung der Hilfsfristen ist es unwahrscheinlich, dass durch die strukturelle Veränderung der Notfallversorgung am Standort Norden der bisherige Standort entfällt.

Für die Stadt Norden und den umliegenden Bereich wird die Rettungsmittelvorhaltung optimiert. Das beinhaltet zusätzliche Rettungsfahrzeuge, die bereits beschafft wurden und neu eingestellte Mitarbeiter*innen. Darüber hinaus werden private qualifizierte Krankentransportunternehmen beauftragt, entsprechende Krankentransportwagen vorzuhalten und Fahrten durchzuführen. Der Grund ist, die für Notfälle wichtigen Rettungswagen somit zu entlasten. Parallel wird derzeit ein Gutachten zur Bedarfsermittlung von einem Fachplaner erstellt.

Grundsätzlich gilt, dass in einem Notfall die Notrufnummer 112 gewählt werden soll. Welches Rettungsmittel entsandt wird, entscheidet die Leitstelle im Rahmen der qualifizierten Notrufabfrage. Auch kann durch die Leitstelle eine Empfehlung für den ärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 ausgesprochen werden. In einem Notfall wird der Rettungsdienst die entsprechende Notfall-Versorgung durchführen und ggf. den Transport in die nächstgelegene geeignete Klinik gewährleisten.

Aktuell stehen im nördlichen Kreisgebiet an den drei Standorten Nesse, Norden und Pewsum

tagsüber 8 MZF* sowie 1 NEF*

mit der entsprechenden Besetzung zur Verfügung.

Hinzu kommen 2 MZF* am Standort Moordorf, die aufgrund der geographischen Lage flexibel auch im nördlichen Kreisgebiet eingesetzt werden können.

In der Nacht stehen an den drei Standorten

4 MZF* und 1 NEF*

sowie in Moordorf 1 MZF* zur Verfügung.


Änderungen ab Juli:
Der Bereich der Krankentransporte wird vom Rettungswesen weitgehend abgekoppelt. Dadurch können die Mehrzweckfahrzeuge um etwa 40% entlastet und für die Notfallrettung vorgehalten werden. Zudem werden 2 zusätzliche Notfallkrankentransportwagen (NKTW) eingesetzt. Diese können zum einen (nicht ärztlich verordnete) Krankentransporte durchführen, aber auch in der Notfallrettung bei nicht vital bedrohten Patienten eingesetzt werden (bspw. Sportverletzungen, leichte Unfälle). Auch hierdurch wird die Notfallrettung weiter entlastet.

Im weiteren Verlauf kommen im Spätsommer/Herbst sowohl neue Sanitäter als auch Auszubildende für den Beruf des Rettungssanitäters hinzu. Parallel werden 2 MZF* im Bestand gehalten und 4 NKTW* neu angeschafft.

Grundsätzlich gilt: Die Rettungsmittelvorhaltung richtet sich nach der Anzahl der Notfalleinsätze. Durch die Umwandlung der UEK Norden wird es nicht zu mehr Notfalleinsätzen kommen, es wird lediglich zu längeren Transportfahrten kommen. Um dieser Situation zu begegnen, wird die Vorhaltung an Krankentransportwagen durch private Dritte gesteigert und innerhalb des Rettungsdienstes sog. Notfallkrankentransporte eingeführt. Die Sicherstellung der Notfallrettung unter Einhaltung der Hilfsfrist hat für den Rettungsdienst oberste Priorität.

 

Fahrzeug

Aufgabe

Besatzung

*NEF = Notarzteinsatzfahrzeug

Notfallrettung

Zwei Personen:
- Notarzt
- Notfallsanitäter

*MZF = Mehrzweckfahrzeug als Rettungswagen (RTW)

Notfallrettung und Notfalltransport, ggf. Intensivtransport

Zwei Personen:
- mind. ein Notfallsanitäter
- mind. ein Rettungssanitäter

*MZF = Mehrzweckfahrzeug als Krankentransportwagen (KTW)

Qualifizierter Krankentransport

Zwei Personen:
- mind. ein Rettungssanitäter
- mind. ein Rettungshelfer

*NKTW = Notfallkrankentransportwagen

Transporte ohne ärztliche Verordnung, Rettungseinsätze und -transporte bei nicht vital bedrohten Patienten

zwei Personen:
- mind. ein RettungssanitäterPlus
- mind. ein Rettungssanitäter

Dabei ist die Notarztversorgung Aufgabe des Rettungsdienstes. Die dafür benötigten Standorte ergeben sich aus dem Bedarfsgutachten und werden durch die Klinikumwandlung nicht berührt. Der Notarzt kann einerseits in einer Klinik aber auch direkt auf der Rettungswache bereitgestellt werden.

Da es sich bei der Umstrukturierung um einen Prozess handelt, verlaufen die Anpassungen im Rettungsdienst parallel. Im Rahmen dieser Transformation stehen die Trägergesellschaft und der Rettungsdienst des Landkreises Aurich in engem Austausch. Die Anpassungen im Rettungsdienst werden derzeit konkret umgesetzt und sind bereits weit vorangeschritten (siehe auch „Welche Rettungsmittel stehen aktuell zur Verfügung und was wird sich ändern?“).

Wenn ein Bürger das Gefühl hat, dass er oder eine dritte Person einer notfallmäßigen Behandlung bedarf, wählt er den Notruf 112. Dort wird der Anruf von einem Disponenten entgegengenommen, der über eine Ausbildung zum Notfallsanitäter und auch eine Vielzahl von Notfalleinsätzen sowie eine gewisse Ausbildung im Feuerwehrwesen verfügt. Dieser fragt im Rahmen einer ständig optimierten und erprobten Notfallabfrage die Symptomatik ab. Dadurch kann er einschätzen, ob es sich tatsächlich um einen Notfall handelt, der den Einsatz eines Rettungswagens erfordert oder ob der Anrufer sich in eine Haus-/Fachärztliche Behandlung begeben sollte. Diese Einschätzung und die weiteren Schritte werden dann mit dem Anrufer erörtert. Ggf. erfolgt auch ein Verweis an den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Telefon: 116 117).

Der Krankentransport wird über die im Bundesgebiet einheitliche Krankentransportrufnummer 19222 abgewickelt und läuft in der Leitstelle auf. Die Kosten für einen ärztlich verordneten Krankentransport übernimmt in der Regel die Krankenkasse oder auch der Unfallversicherer, nämlich bei Unfällen, für die die Berufsgenossenschaft zuständig ist. Da ein Krankentransport einer ärztlichen Verordnung bedarf, wird bereits vor dem Transport entschieden, ob eine Vorstellung in der Klinik notwendig ist.

Neben den abzuwickelnden Notfällen ist der Rettungsdienst für den sog. qualifizierten Krankentransport zuständig. Dies sind Krankentransporte, die während der Fahrt einer medizinisch-fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtung eines Rettungsmittels bedürfen. Derzeit werden private qualifizierte Krankentransportunternehmen beauftragt, entsprechende Krankentransportwagen vorzuhalten und Fahrten durchzuführen. Der Grund ist, die für Notfälle wichtigen Rettungswagen somit zu entlasten. Die Übernahme der Kosten gilt in den überwiegenden Fällen auch für den Rettungswagen.

In einem Notfall wird durch den Rettungsdienst immer das nächstgelegene und auch geeignete Krankenhaus angefahren. Nicht jedes Krankenhaus, kann pauschal alle Verletzungen und Erkrankungen behandeln. Die Entscheidung über die beste Versorgung wird durch das Fachpersonal in der Leitstelle im Rahmen der qualifizierten Notrufabfrage und durch den Rettungsdienst vor Ort entschieden. Eine erste Notversorgung findet immer auch direkt im Rettungswagen statt.

Die Klinik in Norden verfügt zwar laut Krankenhausplan über 150 somatische Betten, hiervon sind aktuell aber lediglich 40 bis 50 Betten belegt. Ein Teil hiervon wird entfallen, da für eine relevante Anzahl der hospitalisierten Patienten keine stationäre Aufnahmediagnose vorliegt. Da 25 stationäre Betten vor Ort bleiben, ist die Zahl der Patienten, die zusätzlich in Norden und Aurich versorgt werden müssen, mit 15 bis 20 Betten überschaubar. Im ambulanten Bereich trifft der überwiegende Teil der Patienten während der zukünftigen Öffnungszeiten der Notaufnahme in Norden ein. Diese können dort also weiterhin versorgt werden. Es wird zudem angestrebt, die Kapazitäten in den anderen Kliniken durch Kolleginnen und Kollegen vom Standort Norden zu erweitern, um auf die zusätzliche Zahl an Patienten zu reagieren.

Für die Aufnahme von Patienten ist wichtig, welches Leistungsangebot ein Krankenhaus erbringen kann. Aufgrund der freien Stellen im ärztlichen Dienst, die in der Vergangenheit nicht besetzt werden konnten, ist dieses Angebot in der UEK Norden deutlich reduziert. Selbst der Bereich der Grund- und Regelversorgung kann nur noch über einen erheblichen Einsatz von Honorarärzten aufrechterhalten werden. Planbare Patienten, also alle, bei denen kein Notfall vorliegt, wählen oftmals andere Kliniken mit umfangreicheren Angeboten und höherer medizinischer Qualität.

Die Intensivstation der UEK Norden wurde geschlossen und infolge dessen wurden die technischen und personellen Kapazitäten an den Klinikstandorten Aurich und Emden weiter aufgebaut. In den letzten Jahren konnten nur bis zu vier Intensivbetten überhaupt am Standort Norden betrieben werden. Diese Anzahl ist durch Personalaufstockungen an den anderen Standorten ausgeglichen worden, somit gibt es grundsätzlich keinen Abbau von Intensivbetten durch die Umwandlung.

Durch beispielsweise schwere Verkehrsunfälle, bei denen mehrere Personen betroffen sind, kann es vorkommen, dass die vorhandenen Rettungsmittel zeitweise gebunden sind. In einem solchen Fall werden benachbarte, kreiseigene Rettungsmittel sowie auch ehrenamtliche Rettungsmittel (insb. Deutsches Rotes Kreuz) zu diesen sog. Großschadenslagen hinzualarmiert. Damit wird verhindert, dass sämtliche Rettungsfahrzeuge aus einem Gebiet in diesem Einsatz gebunden sind. In besonderen Einzelfällen werden auch die nächstgelegenen Rettungsmittel aus angrenzenden Kreisen/Stadt Emden hinzugezogen. Die sogenannte Nachbarschaftshilfe ist die übliche Praxis, in deren Rahmen auch der Rettungsdienst aus dem Landkreis Aurich Rettungseinsätze außerhalb des Kreisgebietes unterstützt.

Bei der Bemessung der Rettungsmittel, also wie viele an welcher Stelle vorgehalten werden müssen, spielt der Standort der nächstgelegenen Klinik eine untergeordnete Rolle. Oberste Priorität hat die Hilfsfrist, also die Zeit, die ein Rettungswagen benötigt, um bei einem Patienten vor Ort zu sein, diesen zu versorgen und ggf. für einen Transport vorzubereiten.

Grundsätzlich gilt, dass in einem Notfall die Notrufnummer 112 gewählt werden soll. Welches Rettungsmittel entsandt wird, entscheidet die Leitstelle im Rahmen der qualifizierte Notrufabfrage. Auch kann durch die Leitstelle eine Empfehlung für den ärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 ausgesprochen werden. In einem Notfall wird der Rettungsdienst die entsprechende Notfall-Versorgung durchführen und ggf. den Transport in die nächstgelegene geeignete Klinik gewährleisten.

Für den Betrieb des RGZ werden auch weiterhin Mitarbeiter am Standort benötigt, Ärzte und Pflegefachkräfte für die medizinische Versorgung sowie administratives und unterstützendes Personal. Mitarbeiter, deren Aufgaben durch die veränderten Strukturen in Norden wegfallen, erhalten Stellenangebote im direkten und erweiterten Konzernumfeld. Ein Arbeitsplatzwechsel ist selbstverständlich sozialverträglich und fair in enger Absprache mit der Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) vorbereitet worden. Über die Schritte im Transformationsprozess werden die Mitarbeiter unter anderem im Rahmen von Einzelgesprächen und Rundschreiben informiert. Ein Transformationsbeirat bestehend aus Vertretern des Betriebsrats und des Arbeitgebers steht für Fragen zur Verfügung.

Dank der engen Zusammenarbeit im Klinikverbund besteht die Möglichkeit, dass Mitarbeiter bei personellen Engpässen an den anderen Standorten aushelfen. Dies ist in alle drei Richtungen möglich und auch schon umgesetzt worden. Der Einsatz geschieht dabei stets auf freiwilliger Basis. Ein vollständiger Wechsel in eines der anderen Häuser ist eine individuelle Entscheidung der jeweiligen Mitarbeiter in enger Absprache mit dem Arbeitgeber.

Selbstverständlich ist für die Trägergesellschaft die Einbindung der Mitarbeiter und deren Gewinnung für das Konzept vor Ort in Norden wie auch für den Einsatz an den weiteren Standorten des Verbunds von höchster Bedeutung. Deshalb sind bereits frühzeitig Einzelgespräche angeboten worden, die weiterhin in Anspruch genommen werden können. Darüber hinaus ist zeitgleich ein Transformationsbeirat gegründet worden, der regelmäßig über seine Arbeit informiert und den Mitarbeitern bei Fragen zur Verfügung steht. Alle Mitarbeiter sind herzlich eingeladen, diese Angebote zu nutzen, um sich bestmöglich auf die anstehenden Umwandlungsprozesse vorbereiten zu können.

Die Umwandlung der UEK Norden in ein RGZ bedeutet, dass auch in der Verwaltung und den tertiären Dienstleistungen Aufgaben entfallen werden. Auch für administrative Mitarbeiter wird ein Wechsel des Arbeitsortes innerhalb des Konzerns anstehen. Grundsätzlich ist dieser Prozess jedoch durch den verabschiedeten Interessenausgleich geregelt.

Im Hinblick auf die gegebene Situation und die geplanten Strukturmaßnahmen mit Blick auf die Zentralklinik wären weitere Investition am Standort Norden nicht zielführend. Diese Mittel stehen ausschließlich für Investition in Neuerungen zur Verfügung, nicht für den Erhalt bestehender Strukturen. Daher wurden keine Anträge auf Investitionsförderung an das Land gestellt.

Für den Ausgleich von Defiziten könnte theoretisch das Sicherungsprogramm dienen. Allerdings wird festgelegt, welches Krankenhaus ein Recht hat, diese Mittel zu beantragen. Das Norder Krankenhaus hatte nicht die Berechtigung, da es nicht die Kriterien erfüllt, Mittel aus Sicherungsprogrammen zu beziehen. Daher konnten diese Mittel gar nicht erst beantragt werden.