Einheitlicher Ansprechpartner

Existenzgründer/innen, Unternehmen und sonstige Dienstleister können ab sofort das Angebot des Landkreises Aurich in Anspruch nehmen, ihr Verwaltungsverfahren im Kreisgebiet durch einen Einheitlichen Ansprechpartner begleiten zu lassen. Das Angebot bezieht sich auf sämtliche Verwaltungsverfahren, auch auf diejenigen, für die der Landkreis Aurich als Behörde selber gar nicht zuständig ist.

Mit Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie zum 29.12.2009 wurde der Service im Kreishaus Aurich eingerichtet und richtet sich sowohl an deutsche Dienstleister wie auch an alle Dienstleister, die ihren Sitz im Bereich der EUhaben.

Informationsanfragen können persönlich, telefonisch, per Fax oder e-mail gestellt werden. Für einzureichende Unterlagen, die in elektronischer Form übersandt werden sollen, hat das Land Niedersachsen ein Dienstleisterportal unter www.dienstleisterportal.niedersachsen.de eingerichtet, über das jeder Einheitliche Ansprechpartner in Niedersachsen elektronisch erreichbar ist.