Schwerpunkt Lernen

Eine Förderschule -Schwerpunkt Lernen- wird von Schüler/innen besucht, bei denen aus unterschiedlichen Gründen besonderer Förderbedarf im Bereich Lernen besteht, der im Unterricht der Grund- oder Hauptschule nicht aufzuarbeiten ist.

Zu diesen Gründen gehören angeborene, durch Krankheit oder ungünstige Kleinkindentwicklung erworbene Lernschwächen, Probleme mit der Wahrnehmung über die Sinne oder deren Verarbeitung, Konzentrations- oder Gedächtnisdefizite, verzögertes Lerntempo u.a.

Meist werden die Schüler/innen in der Grundschulzeit in die Förderschule umgeschult, manchmal auch noch später. In Einzelfällen kann auch bereits die Einschulung in die Förderschule erfolgen.

Die Förderung bezieht sich auf die problematischen Bereiche, z.B. in der Wahrnehmung. Der Unterricht ist stark praxis- und handlungsorientiert, bietet also viel Anschauung, Wirklichkeitsnähe und Lebensbedeutsamkeit.

Durch verminderten Leistungsdruck und das Ermöglichen von Erfolgserlebnissen soll ein positiver Zugang zum Problembereich Schule gefunden werden. Viel Wert wird auf die positive Ausformung sozialer Verhaltensweisen gelegt. Betriebserkundungen und -praktika dienen zur Vorbereitung auf das Berufsleben.

In kleinen Klassen wird eine stärkere Individualisierung des Unterrichts ermöglicht. Individuelle Lernwege sollen für die Schülerinnen und Schüler erschlossen, Lernerfolg wieder erreicht und Selbstvertrauen wieder aufgebaut werden.

Die Schülerinnen und Schüler, die die Förderschule Schwerpunkt Lernen besuchen, werden nach besonderen Rahmenrichtlinien unterrichtet.

Voraussetzung für die Beschulung an einer Förderschule -Schwerpunkt Lernen ist die Feststellung eines sogenannten "Sonderpädagogischen Förderbedarfs". Der Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs kann von den Eltern oder der zurzeit besuchten (Grund- oder Haupt-)Schule gestellt werden. Vorher müssen die eigenen Fördermaßnahmen dieser Schule ausgeschöpft worden sein.

Diese Meldungen erfolgen in der Regel bis zum 15. Februar eines Jahres. Eine Lehrkraft der Förderschule erstellt dann ein Gutachten für das Kind, in dem als Fazit die benötigte Förderung detailliert beschrieben wird. Die Landesschulbehörde entscheidet über die Art der Förderung und den Förderort, also die zu besuchende Schule.

Im Landkreis Aurich gibt es insgesamt vier Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen, an denen zur Zeit ca. 200 Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden.

Eine eventuelle Umschulung wird dann zum neuen Schuljahr vorgenommen. Schülerinnen und Schüler können bei gutem Erfolg der Förderung wieder an eine Grundschule, Hauptschule oder eine Integrierte Gesamtschule zurückkehren.

Die Schüler/innen verlassen die Schule im Regelfall mit einem Abgangs- oder Abschlusszeugnis der Förderschule. Mit letzterem kann man eine Berufsausbildung beginnen. Es ist auch möglich, durch den freiwilligen 10. Schulbesuchsjahr in einer 10. Klasse der Förderschule Schwerpunkt Lernen den Hauptschulabschluss zu erreichen. Oft unterstützt die Agentur für Arbeit den Einstieg in das Berufsleben durch berufsfördernde Maßnahmen.

Hilfen bei Problemen bieten die Schulpsychologie, das Jugendamt des Landkreises Aurich und die Erziehungsberatungsstelle. Kontakte bestehen auch zu den Regel- und Sonderkindergärten sowie niedergelassenen Ergo- und Sprachtherapeuten.

Für die Schülerinnen und Schüler mit besonders schweren Defiziten im Bereich der sozialen und emotionalen Entwicklung gibt es die Johann-Heinrich-Leiner-Schule in Großefehn.