Grundstücksverkehrsrecht

Nach dem Grundstücksverkehrsgesetz bedarf die Veräußerung eines land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücks sowie die Bestellung eines Nießbrauchs an einem solchen Grundstück der Genehmigung der Landwirtschaftsbehörde. Ist eine Genehmigung nicht erforderlich, wird auf Antrag ein Negativzeugnis erteilt.

Die Regelung wurde geschaffen, um nicht Gefahr zu laufen, dass der Landwirtschaft durch viele kleine Grundstücksverkäufe und der damit einhergehenden Zersiedelung bzw. Zersplitterung von Flächen die Grundlage für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung abhanden kommt.