Allgemeine Vorschrift

Allgemeine Vorschrift

 

 

 Aufgrund des § 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010, in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Kreistag des Landkreises Aurich in seiner Sitzung am 15.12.2021 (geändert am 08.12.2022) folgende Satzung (siehe unter „Informationen“) als allgemeine Vorschrift gemäß Art. 3 Abs. 2, Art. 2 lit. l) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zur Anwendung von Höchsttarifen und der Gewährung von Ausgleichsleistungen für die finanziellen Auswirkungen, die auf die Erfüllung der tariflichen Verpflichtungen nach dieser allgemeinen Vorschrift zurückzuführen sind, beschlossen.