Altlastensanierung

Die Sanierung/Sicherung einer Altlast gliedert sich in die

  • Sanierungsplanung (Phase IIIa) mit Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes sowie an die Sanierung angepasste Sanierungswerte für die relevanten Schadstoffparameter,
  • Durchführung der Sanierung (Phase IIIb) sowie die
  • Nachsorge (Phase IIIc) als Kontrolle des Sanierungserfolges mit ggf. einer anschließenden Überwachung (Monitoring).

 

Im Landkreis Aurich wurden in den letzten Jahren eine Vielzahl von Altablagerungen bzw. schädliche Bodenveränderungen komplett oder teilweise saniert bzw. gesichert.

Im Folgenden sind einige der Maßnahmen aufgeführt, in denen unter der behördlichen Überwachung der Unteren Bodenschutz- und Abfallbehörde eine Sanierung bzw. Sicherung der Flächen stattgefunden hat.

 

Festland

  • Ehemaliges Melorationsgeländes - Norden
  • Ehemaliges Ziegelei-Gelände  "de Buhr" - Norden
  • Teilsanierung der Altablagerung "Heerstraße, Am Moortief" - Norden
  • Altablagerung "Wallinghausener Straße" - Aurich
  • Teilsanierung bzw. Sicherung der Betriebsfläche des ehemaligen Autohauses Osterkamp - Aurich
  • Altablagerung "Großes Sett" - Aurich
  • Altablagerung "Fleischmehlfabrik Schirum" - Aurich
  • Altablagerung "Sandhorst Boomkampsweg" - Aurich
  • Teilsanierung der Altablagerung "Pingelhus / Georgswall" - ehemaliger Auricher Hafen
  • Sicherung der Altablagerung "Esenser Postweg" - Aurich
  • Altablagerung "Freilichtbühne" - Wiesmoor
  • Altablagerung "Canum" - Krummhörn

 

Inseln

  • Altablagerung "Flugplatzstraße" - Juist
  • Teilsanierung der Altablagerung "Dünenstraße" - Juist
  • Altablagerung "Karl-Rieger-Weg" - Norderney