Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP)

Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP)

3. Beteiligungsverfahren und Ankündigung des Erörterungstermins

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 30. September 2014 den ersten Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) für den Landkreis Aurich beschlossen. So fand im Sommer 2015 die erste und nach Überarbeitung im Frühjahr 2018 die zweite Beteiligung mit den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit statt. Auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen der zweiten Beteiligung wurde ein zweiter überarbeiteter Entwurf erstellt. Dieser liegt nun zur Beteiligung, in Form des RROP 2018 (2) vor.

 

Es sind die

  • Ziele und Grundsätze zur gesamträumlichen Entwicklung des Landkreises,
  • Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Siedlungs- und Versorgungsstruktur,
  • Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Freiraumstrukturen und Freiraumnutzungen und
  • Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der technischen Infrastruktur und der raumstrukturellen Standortpotenziale

     

dargestellt. Räumlich umfasst das RROP das gesamte Kreisgebiet.

Textliche Änderungen sind entsprechend markiert und Änderungen in der zeichnerischen Darstellung sind genannt. Gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG) ist die Gelegenheit zur Stellungnahme nur noch in Bezug auf die markierten bzw. genannten Änderungen möglich. Soweit Stellungnahmen eingehen, die sich auf andere Teile des Entwurfs beziehen, greift die Präklusionswirkung aus dem vorherigen Beteiligungsverfahren.

Als nächster Schritt erfolgt daher gemäß § 9 Abs. 2 und 3 des ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und 3 des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG), die dritte Beteiligung der öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit.

Der Satzungsentwurf des RROP 2015 in der Version von 2018 (2), bestehend aus textlichen Festlegungen, zeichnerischen Festlegungen, Begründung und Umweltbericht des zweiten überarbeiteten RROP für den Landkreis Aurich liegt im Zeitraum vom 12. Oktober 2018 bis einschließlich 02. November 2018 gemäß 9 Abs. 2 des ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 3 des NROG aus. Die Unterlagen liegen in gedruckter Form in der Kreisverwaltung (Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Zimmer 1.076 - 1.078) montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr zur Einsicht aus. Abweichende Termine können vereinbart werden. Ebenso können Sie die Unterlagen ab Auslegungsbeginn (12. Oktober 2018) hier auf dieser Seite herunterladen.

Im Rahmen dieser dritten Beteiligung wird gemäß § 9 Abs. 3 des ROG die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme auf den Zeitraum vom 12. Oktober 2018 bis einschließlich 12. November 2018 festgesetzt. Während dieser Frist kann sich jedermann in schriftlicher (Landkreis Aurich, Regionalplanung, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich) oder elektronischer Form (regionalplanung@landkreis-aurich.de) zum Entwurf des RROP äußern. Wie bereits erwähnt, ist gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 des ROG ist die Gelegenheit zur Stellungnahme nur noch in Bezug auf die markierten bzw. genannten Änderungen möglich. Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, bleiben gemäß § 3 Abs. 2 Satz 5 des NROG in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Satz 4 des ROG unberücksichtigt.

Bitte beachten Sie die verkürzte Auslegungs- und Äußerungsfrist gemäß § 9 Abs. 3 Satz 2 des ROG zur Verfahrensbeschleunigung.

Die im ersten und zweiten Beteiligungsverfahren eingebrachten Stellungnahmen besitzen weiterhin ihre Gültigkeit.

Nach Abschluss der drei Beteiligungen werden die Stellungnahmen zur beabsichtigten Neuaufstellung des RROP gemäß § 3 Abs. 4 des NROG mit den öffentlichen Stellen erörtert, soweit sie sich auf wesentliche Inhalte der Planung beziehen. Der Erörterungstermin findet am Donnerstag, den 15. November 2018, 09:30 Uhr im Sitzungssaal (1.105 und 1.106) des Landkreises Aurich (Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich) statt. Es wird darum gebeten, die Teilnahme auf möglichst zwei Personen je vertretene Stelle zu begrenzen.

Eine themenbezogene Zusammenfassung der Stellungnahmen aus den drei Beteiligungsverfahren mit Berücksichtigungsvorschlägen, welche die wesentlichen bzw. häufigsten Anregungen und Bedenken, sowie die vorgesehene Berücksichtigung darstellt, wird vorab hier bereitgestellt werden. Ebenso wird dort eine Themenübersicht zum Ablauf des Erörterungstermins zur Verfügung gestellt.

 

Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an dem Termin nicht verpflichtend ist.

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