Genehmigung und Auslegung des RROPs

Genehmigung und Auslegung des RROPs

Das Regionale Raumordnungsprogramm 2018 für den Landkreis Aurich (RROP 2018 LK Aurich) ist von der oberen Landesplanungsbehörde, dem Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, mit der Verfügung vom 28.08.2019 unter Maßgaben und Auflagen genehmigt worden und ist mit der Bekanntmachung durch Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 44 vom 25.10.2019 für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden in Kraft getreten.

Der Kreistag des Landkreises Aurich hat in seiner Sitzung vom 19.12.2018 das RROP 2018 LK Aurich als Satzung beschlossen. In seiner Sitzung am 25.09.2019 ist der Kreistag den Maßgaben und Auflagen beigetreten.

 

Das Regionale Raumordnungsprogramm für den Landkreis Aurich als Satzung (einschließlich beschreibende und zeichnerische Darstellung) liegt nebst Begründung, Umweltbericht, zusammenfassender Erklärung und Rechtsbehelfsbelehrung ab dem Tage des Inkrafttretens beim Landkreis Aurich zur Einsichtnahme öffentlich aus. Eine Einsicht ist während der Öffnungszeiten im Dienstgebäude des Landkreises Aurich, Amt für Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung, Zimmer 1.076, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich, möglich. Um vorherige telefonische Vereinbarung wird gebeten (Tel.: 04941 16-8051 / 04941 16-8052). Darüber hinaus stehen die Unterlagen ab dem Tage des Inkrafttretens hier zum Download bereit.

Regionales Raumordnungsprogramm 2018 für den Landkreis Aurich