Detail

Öffentliche Bekanntmachung einer Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Windpark Georgshof GmbH & Co. KG, WEA 02 (Az.: 2927/2023)

Gemäß § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge - Bundes-Immissionsschutzgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Art. 1 G für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau vom 24.2.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 58), i. V. m. § 21a der 9. BImSchV (Verordnung über das Genehmigungsverfahren) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Art. 4 G zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht vom 3.7.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) wird die Entscheidung vom 28.03.2025 über den Antrag von der Windpark Georgshof GmbH & Co. KG, Joachimsfeld 1, 26553 Dornum, auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Enercon E-138/EP3 E3 TES mit einer Nabenhöhe von 111 m, einer Gesamthöhe von 179 m über Grund und einer Kapazität von 4.260 kW öffentlich bekannt gemacht. Die beantragte Windenergieanlage ersetzt eine Bestandsanlage des Typs Enercon E-40 (sog. Repowering).

 

I. Verfügender Teil des Bescheides (Tenor)

  1. Aufgrund des § 16 Abs. 1 in Verbindung mit § 10, 16b Abs. 1 BImSchG und Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV erteile ich hiermit nach Maßgabe dieses Bescheides unbeschadet der Rechte Dritter die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Enercon E-138/EP3 E3 TES mit einer Nabenhöhe von 111 m, einer Gesamthöhe von 179 m über Grund und einer Nennleistung von 4.260 kW.

    Die beantragte Windenergieanlage ersetzt zwei Bestandsanlagen des Typs Enercon E-40 auf den Flurstücken 75/2 und 82 der Flur 5 in der Gemarkung Dornum.

    Standort der beantragten Anlage:
    Georgshof WEA 02
    26553 Dornum, Gemarkung: Dornum, Flur 6, Flurstück 21/3
    Koordinate: UTM ETRS89: RW 395.180; HW 5.944.213

    Gemäß § 13 BImSchG schließt diese Genehmigung andere, die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen ein, insbesondere die nach der NBauO erforderliche Baugenehmigung, mit Ausnahme von Planfeststellungen, Zulassungen bergrechtlicher Betriebspläne, behördlichen Entscheidungen auf Grund atomrechtlicher Vorschriften und wasserrechtlichen Erlaubnissen und Bewilligungen nach § 8 i.V.m. § 10 WHG.

  2. Weiterhin erteile ich gemäß § 70 in Verbindung mit § 63 NBauO unbeschadet der privaten Rechte Dritter die Baugenehmigung für die Errichtung der Zuwegung.
  3. Die Kosten des Verfahrens sind von Ihnen zu tragen.

 

Alle in den vorgelegten Gutachten und Typenprüfungen aufgeführten Auflagen und Bedingungen sind zu erfüllen. Die Gutachten und die Typenprüfungen sind Bestandteil dieser Genehmigung und die dort beschriebenen Maßnahmen/Empfehlungen umzusetzen. Die in den Prüfberichten geforderten Abnahmen sind entsprechend dem Baufortschritt durchzuführen.

 

II. Nebenbestimmungen und Hinweise des Bescheides

Der Genehmigungsbescheid ist mit Nebenbestimmungen (Bedingungen, Auflagen, Auflagenvorbehalte) und Hinweisen versehen.

 

III. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich, erhoben werden.

Der Widerspruch eines Dritten hat gemäß § 63 Abs. 1 BImSchG keine aufschiebende Wirkung und ist innerhalb eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs nach § 80 Absatz 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) kann innerhalb eines Monats ab Zustellung dieses Bescheides beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht, Uelzener Straße 40, 21335 Lüneburg, gestellt und begründet werden.

 

IV. Auslegung

Der Genehmigungsbescheid und seine Begründung sowie eine Ausfertigung der genehmigten Antragsunterlagen können in der Zeit

vom 26.05.2025 bis zum 10.06.2025

bei den folgenden Stellen eingesehen werden:

Landkreis Aurich
Kirchdorfer Straße 7-9
Zimmer-Nr. 111
26603 Aurich

Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Eine vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung wird empfohlen: Tel.-Nr. 04941/16-6314

 

Gemeinde Dornum
Schatthauser Str. 9
Zimmer-Nr. Bauamt
26553 Dornum

Montag bis Freitag in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch in der Zeit von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
sowie nach Vereinbarung unter Tel.-Nr. 04933/9189-12

 

Gemeinde Großheide
Schlossstr. 10
Zimmer-Nr. Bauamt
26532 Großheide

Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag auch in der Zeit von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung unter 04936/3179-300

 

Samtgemeinde Holtriem

Auricher Straße 9
Zimmer-Nr. 17
26556 Westerholt

Montag bis Freitag in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag auch in der Zeit von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr sowie nach Vereinbarung unter 04975/9193-17

 

Die zur Einsichtnahme ausliegenden Unterlagen können für die Dauer der Auslegung auch digital im UVP-Portal Verbund unter uvp-verbund.de oder über die Internetseite des Landkreises Aurich unter www.landkreis-aurich.de (Aktuelles > Bekanntmachungen > Windenergie) eingesehen werden.

Für den o. g. Zeitraum besteht die Möglichkeit der Einrichtung einer leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeit.

 

V. Hinweise

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Genehmigungsbescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Landkreis Aurich, Amt für Bauordnung, Planung und Naturschutz, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich, angefordert werden.

 

Aurich, den 16.05.2025

Landkreis Aurich

Der Landrat