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Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs

Sie möchten ein bereits außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder anmelden, welches zuletzt im Landkreis Aurich zugelassen war.

Erläuterungen:

1. Vollmacht

Sie können sich bei der Zulassung eines Fahrzeuges durch eine Bevollmächtigte / einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dazu ist erforderlich, dass Sie die unten abgedruckte Vollmacht vollständig ausfüllen und unterschreiben.

Die Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses der Vollmachtgeberin / des Vollmachtgebers und der / des Bevollmächtigten ist bei der Zulassungsbehörde erforderlich.


2. Offene Gebühren

Die Zulassungsbehörde kann die Zulassung eines Fahrzeuges verweigern, solange die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter

  • die dafür bestimmten Gebühren und Auslagen nicht entrichtet hat oder
  • die Zahlung von Gebühren und Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen bei der jeweiligen Zulassungsbehörde einschl. der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen in Höhe von mehr als 10 € schuldet.

 
3. Lastschrifteinzugsverfahren

In Niedersachsen ist seit dem 01.03.2004 für die Zulassung eines Fahrzeuges zwingend die Teilnahme am Lastschrift-Einzugsverfahren erforderlich. Das Lastschrift-Einzugsverfahren bietet Ihnen folgende Vorteile:

  • Sie brauchen keine Schecks / Überweisungen mehr auszufüllen.
  • Sie haben keinen Ärger mehr mit Mahnungen oder Fehlbuchungen.
  • Sie können Ihren Terminkalender entlasten.
  • Sie sparen sich den Weg zum Kreditinstitut.

Folgende Hinweise sind zu beachten:

a) Bitte füllen Sie den Vordruck sorgfältig aus und unterschreiben Sie ihn. Sie erhalten vor der Abbuchung wie gewohnt einen Steuerbescheid, aus dem sich die Höhe und die Fälligkeit der Steuer ergeben. Die Zulassungsbehörde kann Ihnen hierüber keine Auskünfte erteilen.

b) Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden oder umschreiben, erlischt automatisch die erteilte Lastschrifteinzugsermächtigung. Bei Anmeldung eines neuen Fahrzeuges müssen Sie deshalb eine neue Lastschrifteinzugsermächtigung erteilen.

c) Evtl. Änderungen Ihrer Bankverbindung teilen Sie bitte dem für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Hauptzollamt mit.

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung, ggfs. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung.
  • Bescheinigung über die Stilllegung / Abmeldung bzw. bei stillgelegten Fahrzeugen ab 01.10.2005 den bisherigen Fahrzeugschein / Zulassungsbesch. Teil I.
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbesch. Teil II
  • elektronische Versicherungsbestätigung
  • die Kennzeichenschilder (wenn vorhanden)
  • Bescheinigung der gültigen Hauptuntersuchung (TÜV)
  • Eine Lastschrifteinzugsermächtigung für die Kfz.-Steuer (Download siehe unten).

Offene Gebühren und Auslagen müssen erst bezahlt werden (auch aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen).

Hinweis:  Falls die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) von einer Finanzierungsgesellschaft angefordert werden muss und Sie die Zulassung in Norden vornehmen wollen, geben Sie bitte die Postanschrift Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich an.

 

Seit dem 01.10.2017 können Fahrzeuge online wiederzugelassen werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Diese sind:

  • Das Fahrzeug muss nach dem 01.05.2015 neu- bzw. wiederzugelassen worden sein und aktuell abgemeldet sein

  • Wiederzulassung auf denselben Fahrzeughalter

  • Zulassung auf eine Privatperson

  • Fahrzeug muss gültigen TÜV besitzen

  • Neuer Personalausweis (nPA) bzw. den elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Funktion

  • Kartenlesegerät zum Einlesen des nPA bzw. des elektronischen Aufenthaltstitels

  • Ausweis-App

  • Zugang zum Bezahlsystem „Giropay“

Verfahren:

Folgen Sie einfach dem nachfolgenden Link zur Online-Wiederzulassung

Nach Eingabe aller Daten und Entrichtung der Gebühr wird der Wiederzulassungsvorgang von der Zulassungsbehörde veranlasst. Sie erhalten dann ein Schreiben mit den beigefügten Zulassungsplaketten sowie der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Wichtig:

Bitte beachten Sie, dass das Fahrzeug erst drei Tage nach Ablauf des in dem Anschreiben enthaltenen Datums wiederzugelassen ist. Erst nach Wiederzulassung und Anbringung der Zulassungsplaketten darf das Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt werden.

Selbstverständlich steht es Ihnen frei, die Wiederzulassung auch weiterhin vor Ort bei der Zulassungsstelle zu beantragen.