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Wandergenehmigungen für Bienen (= Wandergenehmigungen für Imker)

Wandern in diesem Zusammenhang bezeichnet in der Imkerei das Verstellen von Bienenvölkern an einen anderen Standort. Dabei werden Bienenvölker mitsamt der Beuten (Bienenstock) verschlossen und mit Fahrzeugen an einen anderen Standort gefahren. Dies wird unter anderem praktiziert, um verschiedene Trachten zu nutzen.

Der neue Standort muss mindestens 2 km vom alten Standort entfernt sein, damit es nicht zum Rückflug der Flugbienen zu ihrem bekannten Standort kommen kann. Für die Orientierung am neuen Standort benötigen die Bienenvölker etwa einen halben Tag.

Sinnvoll sind Bienenwanderungen mit Bienen zur Steigerung des Honigertrags und zur Sicherung der Bestäubung von Nutzpflanzen (Obstbau, Raps).

Um zu verhindern, dass es nicht zu einer Überbesetzung der Trachtgebiete kommt, wird in Niedersachsen die Bienenwanderung von einer Genehmigung des örtlich zuständigen Veterinäramtes abhängig gemacht.

Dazu ist es erforderlich, dass der Imker für sein Vorhaben eine sogenannte Wanderkarte ausfüllt und sich mit dem Grundstückseigentümer der Flächen, auf die er seine Bienenvölker abstellen will, einigt. Die Wanderkarte ist über den Wanderwart der örtlichen Imkervereine dem Veterinäramt zuzuleiten, damit die notwendige Genehmigung erteilt werden kann. Die mit dem Genehmigungsvermerk versehene Karte muss der Imker anschließend für die Dauer der Wanderung am Bienenstand anbringen.

Gebühren

Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Bienenwanderung werden für die Genehmigung keine Gebühren erhoben.

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

Verordnung zur Regelung der Bienenwanderung und zum Schutz der Belegstellen im Landkreis Aurich vom 13.01.1982

Benötigte Unterlagen

Ausgefüllte Wanderkarte