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Versteigerer

Für die gewerbsmäßige Versteigerung von fremden beweglichen Sachen, fremden Grundstücken oder fremden Rechten benötigen Sie eine Erlaubnis.

Das Erlaubnisverfahren wird immer von der Gemeinde- oder Stadtverwaltung durchgeführt, in deren Bereich Sie sich selbständig machen möchten, wo also der Betriebssitz liegen soll oder liegt. Für den Fall des Betriebssitzes im Bereich des Landkreis Aurich geben Sie also Ihren Antrag beim Ordnungsamt in der Gewerbeabteilung des Landkreises Aurich ab. Befindet sich der Betriebssitz im Bereich der Städte Aurich oder Norden sind die jeweiligen Ordnungsämter der Städte in eigener Zuständigkeit für die Entgegennahme der Anträge zuständig. Steht Ihr Betriebssitz noch nicht fest, dann wenden Sie sich bitte an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes.

Der Antrag muss persönlich abgegeben werden.

Gebühren

Der Gebührenrahmen beträgt 152 € bis 1.520 €.

Nach Antragseingang wird ein Kostenvorschuss angefordert. Die Gebühren sind innerhalb von 2 Wochen nach Zugang des Schreibens fällig. Die weitere Bearbeitung des Antrages ist von der vorherigen Zahlung abhängig.

Die Zahlung der Gebühren ist nur durch Überweisung oder Bareinzahlung in der Gewerbeabteilung möglich.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

§ 34 b Gewerbeordnung (GewO NW)

Benötigte Unterlagen

  • Führungszeugnis
    Das Führungszeugnis können Sie direkt in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten/Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro in der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes beantrage
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    Den Auszug können natürliche und juristische Personen bei der Abteilung Gewerbeangelegenheiten/Bürgerbüro in der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes beantragen
  • Auskunft in Steuersachen
    Die Auskunft in Steuersachen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt. In Aurich: Finanzamt Aurich, Hasseburger str. 2, 26603 Aurich, Telefon: 04941-175-0.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes des Wohnortes. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung
  • Auszug aus der Schuldnerkartei und Bescheinigung des Insolvenzgerichts
    Erhältlich beim für den Wohnort zuständigen Amtsgerichtes.
    In Aurich: Amtsgericht Aurich, Schlossplatz 2, 26603 Aurich, 04941-13505.
  • Personalausweis oder Nationalpass
    Ausländische Staatsangehörige, mit Ausnahme der EU-Angehörigen, benötigen zudem eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt. Bei einer vergleichbaren unselbständigen Tätigkeit als Geschäftsführer einer juristischen oder als Stellvertreter einer natürlichen Person gilt dasselbe
  • Handelsregisterauszug
    Diesen müssen Unternehmen vorlegen, die im Handelsregister eingetragen sind

Juristische Personen:
Ist der Antragsteller eine juristische Person (zum Beispiel AG oder GmbH), so müssen die oben aufgelisteten Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person, als auch für jede vertretungsberechtigte natürliche Person, wie etwa die Geschäftsführung, bei Antragstellung vorgelegt werden.