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Verkehrsbeschränkungen (= Ausnahmegenehmigung von Verkehrsbeschränkungen (Festland))

Für öffentliche Straßen können Verkehrsbeschränkungen angeordnet sein. Dies können allgemeine Verbote für Fahrzeuge aber auch Verbote für bestimmte Fahrzeugarten sein. Hauptsächlich sind dies Gewichts- und Achslastbeschränkungen.

Allerdings kann die Straßenverkehrsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen erteilen. Für alle öffentlichen Straßen -auch Gemeindestraßen- ist hierfür der Landkreis Aurich zuständig, es sei denn, die öffentliche Straße befindet sich in den Städten Aurich, Norden oder Wiesmoor. Diese Städte sind selbst Genehmigungsbehörde.

Gebühren

42,00 € bis 767,00 €

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

§ 46 Abs. 1 StVO

Benötigte Unterlagen

· vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular