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Verbringen von Tieren (= Tiertransporte)

Vor dem Verbringen eines Tieres in ein anderes EU-Mitgliedsland oder ein Drittland ist es erforderlich, das Tier bzw. die Tiere einem Amtstierarzt vorzustellen. Dieser überprüft den Gesundheitszustand und die Transportfähigkeit des Tieres und stellt dann eine Gesundheitsbescheinigung aus.

Gebühren

  • Bescheinigung je nach Tierart unterschiedlich
  • zuzüglich Fahrtkosten (0,30 €/km)
  • zuzüglich Gebühren für Zeitaufwand (17,50 € je angefangene Viertelstunde)

Benötigte Unterlagen

  • Tierpass
  • Genaue Anschrift des Empfängers
  • Kennzeichen des Transportmittels
  • Name und Anschrift des Transporteurs
  • Name des Verantwortlichen während der Fahrt
  • Geschätzte Transportdauer
  • Bei Verbringen in Drittländer EU-Ausgangsstelle