Service A-Z

Unterhalt (= Beistandschaften)

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfsangebot an alle alleinerziehende Elternteile. Der Beistand hilft bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder bei der Durchsetzung der Ansprüche auf Kindesunterhalt.

Voraussetzung für die Einrichtung einer Beistandschaft ist, dass sich das Kind in der Obhut des Antragstellers befindet und dieser für das Kind sorgeberechtigt ist.
Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt.

Der Beistand wird ausschließlich in den genannten Aufgabenbereichen und nur in enger Abstimmung mit dem antragstellenden Elternteil tätig.

Die Beistandschaft kann jederzeit auf schriftlichen Antrag eingerichtet und wieder beendet werden. Sie endet jedoch kraft Gesetzes spätestens mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres des Kindes.

Die Einrichtung einer Beistandschaft ist bereits vor Geburt des Kindes möglich.

Gebühren

Die Einrichtung und Führung einer Beistandschaft ist kostenlos.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
  • Zivilprozessordnung (ZPO)
  • Düsseldorfer Tabelle

Benötigte Unterlagen

  • Geburtsurkunde
  • Unterhaltstitel

Zuständige Ansprechpartner*innen

Südliches Kreisgebiet

Frau G. Brauer 04941 16-5121Buchstabe A bis H
Frau I. Thedinga04941 16-5126Buchstabe Hi bis O
Herr C. Walter04941 16-5125Buchstabe P bis Z

Nördliches Kreisgebiet

Frau B. Janssen04941 16-5161Buchstabe A bis Hil
Frau G. Swieter04941 16-5160Buchstabe Hin bis Pi
Frau T. Stürenburg04941 16-5162Buchstabe Pj bis Z