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Umzüge im öffentlichen Verkehrsraum

Umzüge (z.B. Schützenumzug, Nikolausumzug, etc.) sind erlaubnispflichtig, wenn hierfür Straßen in Anspruch genommen werden.

Für die Erteilung der Erlaubnis ist der Landkreis Aurich zuständig, es sei denn, die Veranstaltung beschränkt sich auf der Gebiet der Städte Aurich, Norden oder Wiesmoor. Diese Städte sind selbst Erlaubnisbehörde.

Mit der Erlaubnis wird insbesondere festgelegt, welche Maßnahmen zur Absicherung des Umzuges notwendig sind.

Gebühren

11,00 € bis 2.301,00 € je nach Aufwand

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

§ 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung - StVO -

Benötigte Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • ggfls. einen Streckenplan bzw. -skizze
  • Nachweis über Veranstalterhaftpflichtversicherung