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Umbettung

Eine Leiche kann vor Ablauf der Mindestruhe ausgegraben bzw. umgebettet werden. Hierfür ist eine Genehmigung erfoderlich.

Die Umbettung ist nur aus einem wichtigen Grund möglich.

Gebühren

auf Anfrage

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Niedersächsisches Bestattungsgesetz (BestattG)