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Trennungs- und Scheidungsberatung für Eltern

Aufgabe und Ziel einer Trennungs- und Scheidungsberatung ist es, Eltern ein außergerichtliches Vermittlungsangebot zu machen, auch in Zeiten schwerer Konflikte und Zerwürfnisse einen für alle tragbaren Weg aus der Trennungskrise zu finden.

Es handelt sich dabei um einen freiwilligen Prozess, der von den beteiligten Parteien nur aus freien Stücken und mit der Zusicherung voller Vertraulichkeit eingegangen werden kann.  

Oberstes Ziel ist es dabei, die unausweichlichen seelischen Verletzungen insbesondere auch bei den betroffenen Kinder soweit wie möglich zu mildern.  

Die Beratungsstelle bemüht sich, dem gesetzlichen Anspruch auf Beratung auch in dieser schwierigen Lebenslage durch ein entsprechendes Beratungsangebot nachzukommen.  

Es wird dabei angestrebt, durch neutrale Beratung und Vermittlung eine  faire Vereinbarung zu erzielen, die von beiden Seiten akzeptiert und getragen werden kann.

Die Berater sind dabei unbedingt als überparteilicher Mittler und nicht als Schiedsrichter oder Anwalt zu sehen.

Die Beratung soll in erster Linie den von Trennung und Scheidung betroffenen Kindern zu Gute kommen.

Es handelt sich also nicht um eine Ehe- oder Paartherapie und es erfolgt auch ausdrücklich keine gutachterliche Stellungnahme den Familiengerichten gegenüber.

Durch ein gemeinsam erarbeitetes und von beiden Elternteilen getragenes Übereinkommen soll den Kindern wieder das Gefühl gegeben werden, dass beide Eltern auch über die Trennung hinaus aktiv an ihrem Wohl interessiert sind und zu ihrem Vorteil verantwortlich zusammenarbeiten.

Gebühren

Die Inanspruchnahme der Beratungsstelle ist kostenfrei.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Kinder- und Jugendhilfegesetz