Service A-Z

Tierseuchenkassenmeldung (= Anmeldung Nutz- und Hobbytierhaltung)

Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner oder Wachteln hält, hat dies im Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung anzumelden. Anzugeben sind die Postanschrift des Tierhalters, der Standort der Tiere und die jeweiligen Tierzahlen.

Nach Eingang der schriftlichen Anmeldung wird der Tierhaltung eine Registriernummer zugeteilt und die Daten und Tierzahlen an die Niedersächsische Tierseuchenkasse (TSK) übermittelt.

Einmal jährlich (Ende Dezember/Anfang Januar) wird von der TSK ein Meldeformular verschickt, um die Tierzahlen zu aktualisieren.

Im Fall der Aufgabe der Tierhaltung sollte ebenfalls eine Meldung an das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung erfolgen.

Gebühren

Tierseuchenkassenbeiträge

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

§ 24b Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)

Benötigte Unterlagen

Bestandsmeldebogen mit Tierhalteradresse, Standort der Tiere, Tierzahlen und Unterschrift