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Tagespflege (= Pflegeerlaubnis)

Für die Betreuung eines Kindes, das im Haushalt der Tagesmutter bzw. des Tagesvaters mehr als 15 Stunden wöchentlich und länger als 3 Monate gegen Entgeld betreut wird, ist eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes erforderlich.

Mit einer Pflegeerlaubnis bescheinigt das Jugendamt einer Tagesmutter bzw. einem Tagesvater die Eignung für die Kindertagesbetreuung. Die Pflegeerlaubnis berechtigt dazu, bis zu 5 Kindern zu betreuen; eine Pflegeerlaubnis wird auf 5 Jahre befristet.

Möchten sie Tagesmutter/Tagesvater werden?
Dann müssen sie folgende Vorraussetzungen erfüllen :

  • mind. Hauptschulabschluss
  • ärztliches Attest
  • polizeiliches Führungszeugnis von allen volljährigen Personen, die in ihrem Haushalt leben
  • Ihre Familie muss mit Ihrer Tätigkeit als Tagesbetreuungsperson einverstanden sein
  • pädagogische Ausbildung oder Teilnahme an einer Qualifizierung zur Tagesbetreung
  • Erfahrung und Freude im Umgang mit Kindern
  • Bereitschaft einer offenen Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, den Eltern des Kindes und anderen Tagesbetreuungspersonen
  • geordnete persönliche/häusliche Verhältnisse
  • geeignete Räumlichkeiten und eine kinderfreundliche Umgebung
  • Pflegeerlaubnis des Jugendamtes
  • Zuverlässigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität und Aufgeschlossenheit
  • Bereitschaft zur Weiterbildung

Wo kann ich mich qualifizieren?

Die Qualifikation für die Tagesbetreuung wird in Zusammenarbeit mit den Kreisvolkshochschulen Aurich und Norden durchgeführt. Sie umfasst 160 Unterrichtsstunden und zusätzlich 30 Unterrichtsstunden in Erste Hilfe und Erste Hilfe am Kind.

Die Kursinhalte sind :

  • Pädagogische Grundlagen (Kinder fördern, bilden, beobachten, erziehen und betreuen)
  • Rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen der Tagesbetreuung
  • Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Eltern

Die Qualifikation zur Tagesbetreuung schließt mit einer Prüfung ab.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

§ 23 SGB VIII