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Hygiene bei Tattoo + Piercing, Fußpflege, Kosmetik

 

In dem Merkblatt zur Niedersächsischen Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung) werden Vorgaben gemacht, um Infektionskrankheiten vorzubeugen, die durch Blut oder andere Körperflüssigkeiten übertragen werden können. Diese Verordnung gilt für alle Berufe und Gewerbe außerhalb des medizinischen Bereichs.

Besonders genannt sind:

 

  • Friseurhandwerk
  • Pediküre und Maniküre
  • Kosmetik und Ohrlochstechen
  • Piercing und Tätowieren

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Merkblatt zur niedersächsischen Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung)

Rechtliche Rahmenbedingungen für Tätowiermittel

Desinfektionsmittel-Liste des VAH-Liste

Tätowieren – Sichere und hygienische Praxis - DIN EN 17169