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Sprachkurs (= Integrationskurs)

Für die in der BRD rechtmäßig und auf Dauer lebenden Ausländern wird die Integration in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben gefördert.

Seit dem In-Kraft-Treten des neuen Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005 werden dazu Integrationsangebote für Zugewanderte gesetzlich geregelt.

Der Integrationskurs umfasst 700 Unterrichtsstunden, bestehend aus einem Basis- und Aufbaukurs sowie einem Orientierungskurs.

Der Sprachkurs dient dem Erwerb ausreichender deutscher Sprachkenntnisse im Sinne der Integrationsziele und führt über Basis- und Aufbausprachkurs zum Niveau B1, das auf der Skala des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) als erste Stufe der selbstständigen Sprachverwendung beschrieben ist.

Der Orientierungskurs zielt auf eine Auseinandersetzung der Migrantinnen und Migranten mit den grundlegenden Werten der Gesellschaft, der Rechtsordnung, der Geschichte und Kultur, die das Zurechtfinden in der Gesellschaft und den positiven Umgang mit der neuen Lebenswirklichkeit fördern soll.

Wer ist zur Teilnahme am Integrationskurs berechtigt?

Jeder Ausländer, der sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhält und im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis ist, kann die Zulassung zum Integrationskurs beantragen. Setzen Sie sich hierfür mit der Ausländerbehörde in Verbindung

Wer ist zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet?

Neuzuwanderer die erstmals eine Aufenthaltserlaubnis

  • zu Erwerbszwecken (Arbeitsaufenthalte),
  • zum Zwecke des Familiennachzuges,
  • aus humanitären Gründen oder
  • eine Niederlassungserlaubnis

erhalten werden zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet, soweit Sie nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

Ausländer die sich schon länger dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen können, werden ebenfalls zum Besuch eines Integrationskurses verpflichtet.

Wo finden die Kurse statt?

 
Im Landkreis Aurich werden Kurse angeboten von

  • der Deutsch-Niederländischen Heimvolkshochschule (Europahaus) in Aurich( Kursangebot nur für weibliche Teilnehmer )
  • Kreisvolkshochschule Aurich
  • Kreisvolkshochschule Norden
     

Weitere Kursanbieter finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge unter  www.bamf.de

Gebühren

Die Gebühren betragen pro Stunde 1,95 €, insgesamt also 1.365,00 €.

Empfänger von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII können eine Kostenbefreiung beantragen.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

§ 44 a Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Benötigte Unterlagen

gültiger Pass mit Aufenthaltserlaubnis und ggf. Bescheid des Jobcenters oder des Sozialamtes