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Sonderpflegebetreuung (SOLKA)

Es handelt sich hierbei um ein Pilotprojekt des Landkreises unter der Bezeichnung „SoLKA“ ( Sonderpflege im Landkreis Aurich ).

Es soll mit diesem Projekt für eine bestimmte Klientel der Jugendhilfe, für die bisher Erziehungshilfe im Rahmen des § 34 KJHG(Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform) geleistet werden muss, erreicht werden, ein pädagogisch differenzierteres und damit in der Konsequenz auch kostengünstigeres Angebot zur Verfügung zu stellen.  

Die Notwendigkeit zur Unterbringung „schwieriger“, „verhaltensauffälliger“ oder auch nur älterer Kinder  geht oft häufig nicht einher mit den Interessen der sich um ein Pflegekind bewerbenden Familien, die in der Regel  jüngere und weitgehend problemlose Kinder  aufnehmen möchten.

Mangels alternativer Möglichkeiten kommt es so zu einer erheblichen Anzahl von institutionellen Unterbringungen, die an sich nicht zwingend notwendig wären.   Das derzeit laufende Projekt zielt darauf, diese Lücke zu schließen indem es vorhandene Ressourcen in der Jugendhilfe zu bündeln versucht.

Es ist ein Pflegeelternstamm aufgebaut worden, dessen Eignungsprofil dem der sogenannten „Profi-Pflegefamilie“ nach § 34 KJHG weitgehend entspricht.

Die dazu notwendige Qualifizierung und pädagogisch-therapeutische Begleitung erfolgt über die Fachmitarbeiter der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern in Norden.

Durch die langjährige Einbindung des Pflegekinderdienstes Norden in die Beratungsstelle können vorhandene Synergieeffekte in diesem Zusammenhang optimal genutzt werden.

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

Kinder- und Jugendhilfegesetz § 33,2 KJHG