Service A-Z

Sondernutzung an Kreisstraßen

Die Nutzung an Kreisstraßen wird grundsätzlich unterteilt in

  • Nutzung der Kreisstraße innerhalb einer Ortsdurchfahrt
  • Sondernutzung der Kreisstraße außerhalb einer Ortslage.

Genehmigungen für Nutzungen bzw. Sondernutzungen sind u.a. erforderlich für:

  • Ver- und Entsorgungsleitungen, Telekommunikationsleitungen;
  • Querung von Kreisstraßen bzw. Verlegung entlang einer Kreisstraße;
  • Herstellung von Überfahrten zu Kreisstraßen, Verrohrungen für Überfahrten, Aufstellung von Werbetafeln

Gebühren

  • Gebühren nach der AllGO

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

  • Satzung

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)

Benötigte Unterlagen

  • Antrag