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Schulsportunfall (= Sportunfall)

Für jugendliche Sportler bis zum 18. Lebensjahr besteht über den Landkreis Aurich Unfalldeckungsschutz. Leistungen werden nur gewährt für eine aufgrund des Sportunfalles verbliebene Minderung der Erwerbsfähigkeit auf Dauer von mindestens 20 %.  

Sportunfälle sind von den Vereinen zu melden.