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Schulden- und Vermögensverwaltung

Die Finanzierung der investiven Maßnahmen des Landkreises Aurich erfolgt u.a. durch die Aufnahme von Kommunalkrediten. Die Abwicklung dieser Kreditaufnahmen und die Verwaltung der Verbindlichkeiten obliegt der Finanzabteilung.

In den Jahren 1950 bis 1984 hat der Landkreis Aurich verschiedene Darlehen insbesondere zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus gewährt. Darüber hinaus gewährt der Landkreis Aurich nach wie vor Darlehen im Rahmen seiner Aufgaben als örtlicher Träger der Sozialhilfe. Die Finanzabteilung verwaltet sowohl die Forderungen aus den Darlehen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus als auch aus den bis zum Jahr 1990 gewährten Sozialhilfedarlehen. Die ab dem Jahr 1991 gewährten Sozialhilfedarlehen werden vom Sozialamt verwaltet.

Der Stand der Schulden und des Vermögens zu Beginn und zum Ende des Haushaltsjahres wird im Haushaltsplan und in der Jahresrechnung dargestellt.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
  • Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO)