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Samstagsfahrverbot für LKW in der Ferienreisezeit, Ausnahmen

Zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße dürfen zusätzlich zum ganzjährigen Sonntags-/Feiertagsfahrverbot (siehe dort) an allen Samstagen in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen jeweils in beiden Fahrtrichtungen nicht verkehren.

Nähere Informationen in dem v.g. Zeitraum erhalten Sie unter: www.bmvbw.de/

Allerdings kann die Straßenverkehrsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen für die Durchführung von dringenden Transporten erteilen. Hierfür zuständig ist der Landkreis Aurich, es sei denn, der Transport beginnt oder das Unternehmen hat seinen Sitz in den Städten Aurich oder Norden. Diese Städte sind selbst Genehmigungsbehörde.

Gebühren

77,00 € bis 244,00 €

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Ferienreiseverordnung

Benötigte Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (siehe unten)
  • Dringlichkeitsbestätigung des Empfängers des Transportes
  • Bei Dauergenehmigungen Dringlichkeitsbescheinigung der Industrie- und Handelskammer