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Regionalplanung

Zu den Aufgaben der Regionalplanung gehören:

  • die Aufstellung, Fortschreibung und Ergänzung der Regionalen Raumordnungsprogramme,

  • die raumordnerische Prüfung und Abstimmung von neuen Planungen und Einzelvorhaben z.B. unter Durchführung von Raumordnungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung,

  • die Mitwirkung an der Aufstellung von Programmen und Plänen der Fachbehörden z.B. durch Erarbeitung einer raumordnerischen Stellungnahme.

Regionalplanung ist in Niedersachsen eine kommunale Aufgabe. Zuständig sind die Landkreise, kreisfreien Städte sowie die Region Hannover und der Zweckverband Großraum Braunschweig.