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Pflege (= Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege, Bestattungskosten) außerhalb von Einrichtungen)

Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU), Hilfe zur Pflege (HzP) und Bestattungskosten außerhalb von Einrichtungen:

  • Die Hilfe zum Lebensunterhalt stellt die Führung eines Lebens, welches der Würde des Menschen entspricht, sicher. Personen, die nicht auf Dauer aber länger als 6 Monate erwerbsunfähig sind, können Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen. Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine laufende Hilfeleistung.
  • Die Hilfe zur Pflege wird im ambulanten Bereich (zu hause) deckend und /oder ergänzend zu den Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI gewährt, soweit Einkommen, Vermögen und die Unterhaltspflicht der Angehörigen den tatsächlichen Bedarf nicht decken können, Die Hilfe zur Pflege deckt die hauswirtschaftliche Versorgung und die Grundpflege ab.
  • Die Beihilfe für Bestattungskosten ist eine „Hilfe in anderer Lebenslage“. Sie soll eine Unterstützung des Verpflichteten durch Kostenentlastung darstellen. Die Beihilfe für Bestattungskosten Berücksichtigt die besondere Situation des Verpflichteten, im Regelfall des Erben bzw. Unterhaltspflichtigen.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • § 2  12. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) in Verbindung mit § 8 SGB XII
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII
  • Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel SGB XII
  • Bestattungskosten gem. § 74 SGB XII

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis
  • Belege über Ausgaben: Mietvertrag oder Hauslasten (jeweils mit Baujahr und Größe der Wohnung), Belege über Gas-/ Wasser- / Stromabrechnungen, Versicherungen (Policen und Beitragsrechnungen), wie z.B.  Hausrats-,  Haftpflicht-, Lebens-, Sterbeversicherungen, evtl. Beitragsrechnungen über freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung, etc.
  • Einkommensbelege (z.B. Rentenbescheid, Arbeitslosengeld II Bescheid, Wohngeldbescheid, Lohnabrechnung, etc.
  • Belege über Vermögen: Kontoauszüge der letzten drei Monate, Sparbücher, Festgeldkonten, Wertpapierkonten, Grundbuchauszug, etc.

Zusätzlich bei HzP:

Ablehungs- oder Bewilligungsbescheid der Pflegekasse, Gutachten des Medizinischen Dienstes, Kostenvoranschlag eines Pflegedienstes.

Zusätzlich bei Bestattungen:

Sterbeurkunde, Rechnung des Bestatters, Rechnung der Friedhofsverwaltung, Nachweis über Erb- bzw. Verwandschaftsgrad, Erbschein oder Nachweis der Erbausschlagung, Nachweis über weitere Erba/ Angehörige, Belege über Einkommen und Vermögen, des Verstorbenen wie z.B. Verdienstnachweis, Rentenbescheid, Arbeitslosenbescheid, Sozialhilfebescheid, Kontoauszüge, Sparbücher, Lebensversicherung, Sterbeversicherung, etc.