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Ordnungswidrigkeitsverfahren (= Bußgeldverfahren)

Bußgeldbescheid

Bei Ordnungswidrigkeitenverfahren wird nach Aufklärung des Sachverhaltes ein Bußgeldbescheid erlassen. Im Gegensatz zum Verwarnungsverfahren sind zusätzlich Gebühren und Auslagen zu zahlen.

Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Gegen einen vom Landkreis Aurich erlassenen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei meiner Dienststelle Einspruch einlegen.

Wird der Einspruch schriftlich eingelegt, ist die Frist nur gewahrt, wenn der Einspruch vor Ablauf der Frist hier eingeht. Der Einspruch muss in deutscher Sprache abgefasst sein.

Sie haben die Möglichkeit, bis zum Ablauf der Einspruchsfrist die Tatsachen und Beweismittel zu benennen, die Sie im weiteren Verfahren zu Ihrer Entlastung vorbringen wollen; hierzu sind Sie nicht verpflichtet.

Bei einem Einspruch kann auch eine für Sie nachteilige Entscheidung getroffen werden. Nimmt der Landkreis Aurich den Bußgeldbescheid trotz Ihres Einspruchs nicht zurück, wird der Vorgang über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht zur Einscheidung weitergeleitet.

Gebühren

Die Gebühr beträgt zur Zeit 20,00 EURO bei Festsetzung einer Geldbuße bis 400,00 EURO; bei einer höheren Geldbuße wird eine Gebühr von 5 % der festgesetzten Geldbuße erhoben. Als Auslagen werden regelmäßig die Kosten berechnet, die die Bußgeldstelle für die Zustellung des Bescheides zu zahlen hat.