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Oldtimer Kennzeichen (= Historisches Kennzeichen)

Ihr Fahrzeug ist vor 30 Jahren oder länger erstmals zugelassen worden und gleichwohl in einem guten gebrauchsfähigem Zustand und noch als „normales“ Fahrzeug zugelassen?

Dann können Sie nach einer Begutachtung durch den amtlich anerkannten Sachverständigen des TÜV eine Zulassung als historisches Fahrzeug beantragen.

Hinweis:

Es können weitere Gebühren für z. B. ein Wunschkennzeichen etc. hinzukommen.

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung, ggfs. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung, ggfs. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten.
  • Fahrzeugbrief
  • Fahrzeugschein
  • Die amtlichen Kennzeichen, das Gutachten nach § 21c StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV)
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung

Offene Gebühren und Auslagen müssen erst bezahlt werden (auch aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen).

Hinweis:  Falls die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) von einer Finanzierungsgesellschaft angefordert werden muss und Sie die Zulassung in Norden vornehmen wollen, geben Sie bitte die Postanschrift Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich an.