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Ohrmarkenbestellung

Schafe, Ziegen und Schweine müssen durch Ohrmarken gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung erfolgt durch den Tierhalter oder einen beauftragten Tierarzt.

Schafe und Ziegen sind spätestens 9 Monate nach der Geburt, jedoch noch vor dem Verlassen des Bestandes zu kennzeichnen. Nach dem 09.07.2005 geborene Tiere sind mit zwei identischen Ohrmarken zu kennzeichnen.

Die Ohrmarken können beim VIT in Verden, Heideweg 1, 27283 Verden/Aller (Tel. 04231/9550, www.vit.de) bestellt werden.

Schweine sind vom Tierhalter spätestens mit dem Absetzen zu kennzeichnen.

Hierzu ist es notwendig, die Ohrmarkenbestellung ausgefüllt und unterschrieben an das Veterinäramt zu senden. Die Bestellung wird geprüft und entsprechend an das VIT (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V.) in Verden oder den Hersteller der Schweineohrmarken weitergeleitet.

Die Ohrmarken für Rinder können nur direkt vom VIT in Verden (Tel. 04231/955-0) bezogen werden.

 

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

§ 19 Viehverkehrsverordnung

Benötigte Unterlagen

Ohrmarkenbestellung