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Neue Ambulante Maßnahmen

Der Landkreis Aurich bietet seit 1992 die sogenannten "Neuen Ambulanten Maßnahmen" für straffällige Jugendliche und Heranwachsende im Landkreis Aurich an.

Grundlage hierfür ist der § 10 des Jugendgerichtsgesetzes wonach der Jugendrichter Weisungen und Auflagen gegen straffällige Jugendliche und Heranwachsende aussprechen kann. Diese sollen seine Lebensführung regeln und dadurch seine Erziehung fördern und sichern.

Zum Maßnahmenkatalog gehören neben Betreuungsweisungen, erzieherischen Gesprächen und sozialpädagogischen Arbeitsauflagen auch die Durchführung sozialer Trainingskurse und Gruppenarbeiten.

Diese Trainingskurse richten sich insbesondere an gruppenfähige Personen, die schon eine verfestigte delinquente Struktur aufweisen oder zumindest durch mehrere Straftaten aufgefallen sind.

Folgende Maßnahmen werden von den Mitarbeitern der "Neuen Ambulanten Maßnahmen" Aurich und Norden angeboten:

  • Sozialer Trainingskurs "Fit for life"
  • Verkehrserziehungskurs
  • Mädchenprojekt
  • Jungenprojekt

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Jugendgerichtsgesetz (JGG)