Service A-Z

Meldepflichten für Hebammen

Gemäß § 7 Abs. 1 Niedersächsisches Gesetz über die Ausübung des Hebammenberufs(NHebG) haben Hebammen und Entbindungspfleger eine Meldepflicht gegenüber der unteren Gesundheitsbehörde. Dazu ist der unten stehende Vordruck zu verwenden.